Seit 2015 fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Netzwerk Kultur und Inklusion, für das die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW die Trägerschaft in Kooperation mit dem Verein InTakt e. V. übernommen hat.
In ihm werden Themenfelder diskutiert und weiterentwickelt, welche die praktische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in künstlerischen und kulturellen Feldern aufgeworfen hat (vgl. BMAS 2018).
Als Dialog- und Fachforum bringt das Netzwerk Erfahrungen und Ansätze aus Theorie und Praxis, Wissenschaft und Forschung, Verbändelandschaft und Politik in Austausch. Das Netzwerk trifft sich regelmäßig einmal pro Jahr an der Akademie der Kulturellen Bildung in Remscheid. Die Netzwerktreffen werden dokumentiert und der daraus entstandene Wissenspool ist online frei zugänglich (siehe https://kultur-und-inklusion.net).
2019 stand das Thema „Künstlerische Hochschulen“ im Fokus des Netzwerks. Mit Unterstützung der Kulturministerkonferenz wurde eine Umfrage des Netzwerks an künstlerischen Hochschulen durchgeführt. Im Folgenden werden die Ziele dieser Umfrage, die Ergebnisse des Diskurses und daraus resultierende Empfehlungen zusammenfassend dargestellt.
I. Einführung – zu den Zielen und Aufgaben des Netzwerks Kultur und des Themenschwerpunkts auf künstlerische Hochschulen
Die UN-BRK fordert Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen. Dies gilt nicht nur für die Teilhabe am kulturellen Angebot vor der Bühne, sondern auch als Akteur*in und Künstler*in hinter der Bühne. Dies setzt beispielsweise voraus, dass die künstlerischen Ausbildungswege inklusiv sind, auch die Zugänge zu künstlerischen Hochschulen. So wird in der UN-BRK im Kontext des Bildungssektors gefordert, „dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben“ (BMAS 2018: Artikel 24 (5)). Für den Bereich Teilhabe am kulturellen Leben fordert die UN-BRK nicht nur die Sicherstellung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zu kulturellem Material in allen Formen und an allen Orten, sondern auch „geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen“ (ebd.: Artikel 30 (2)).
Das Netzwerk Kultur und Inklusion hat sich die Aufgabe gestellt, eben diese kulturelle Teilhabe in einzelnen, auch professionellen kulturellen Handlungsfeldern zu beobachten und Empfehlungen für eine konsequente Umsetzung der UN-BRK in den jeweiligen Bereichen zu entwickeln.
Innerhalb des bisherigen Netzwerkdiskurses wurde deutlich, dass der Öffnung der künstlerischen Hochschulen für das Themenfeld Inklusion sowohl für den professionellen Bereich als auch den der kulturellen Teilhabe eine Schlüsselrolle zukommt. Denn eine professionelle Tätigkeit setzt eine enge künstlerische Förderung von künstlerisch erfolgreich Tätigen voraus, wie dies an den künstlerischen Hochschulen getan wird. Zugleich ist die künstlerische Tätigkeit an spezifischen Kulturinstitutionen sowie die professionelle Vermittlung, beispielsweise bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), von der Existenz eines künstlerischen Hochschulstudiums abhängig.
Nur wenn es also gelingt, künstlerische Hochschulen inklusiv zu öffnen, kann es auch im zweiten Schritt gelingen, auf Bühnen sowie in Film und Fernsehen inklusive Künstlerbesetzungen als „Normalität“ zu etablieren. Das hat dann eine Strahlwirkung auf viele andere gesellschaftliche Lebensbereiche.
Der Sport engagiert sich hier beispielsweise schon seit längerer Zeit, professionelle Leistungen von Menschen mit Behinderung öffentlich sichtbar zu machen, allerdings eher in Parallelsystemen in Form der Paralympics. Im Kulturbereich gibt es keine Norm, keine richtigen und falschen Wege, sondern Exzellenz im Rahmen vielfältiger Ausdrucksmöglichkeiten. Hier besteht daher die Chance, wirkliche Inklusion zu ermöglichen. Dies beweisen Einzelschicksale, wie beispielsweise die des Opernsängers Thomas Quasthoff oder Gerda König mit dem Tanz-Ensemble DIN A 13, die es trotz fehlender inklusiver Zugänge auf die internationale Weltbühne geschafft haben.
II. Status quo zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention an künstlerischen Hochschulen
Wie sieht der Status quo an künstlerischen Hochschulen in Sachen Inklusion aus? Studieren Menschen mit Behinderung an künstlerischen Hochschulen? Spielt das Thema Inklusion eine Rolle in der Lehre? Wie barrierearm sind Räume und Kommunikation innerhalb der künstlerischen Hochschulen?
Um diese Fragen beantworten bzw. erstmals eingrenzen zu können, hat das Netzwerk Kultur und Inklusion[1], gefördert von der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien, in Kooperation mit der Kulturministerkonferenz im Sommer 2019 eine Umfrage an künstlerischen Hochschulen in Deutschland durchgeführt. Im Anschluss fand eine Expertentagung zu den Umfrageergebnissen in der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und Landes NRW statt, in der weitere Hintergründe vertieft wurden, beispielsweise in Gesprächen mit Studierenden mit Behinderung in der künstlerischen Ausbildung und Dozentinnen und Dozenten, die diese unterrichten (vgl. Netzwerk Kultur und Inklusion 2019). Auch wurden weitere Studien zum Thema vorgestellt.
All diese Ergebnisse fließen in die folgende Betrachtung zum Status quo der Umsetzung der UN-BRK an künstlerischen Hochschulen ein.
Zur aktuellen Datenlage und Methodik der eigenen Umfrage
Im Rahmen der Umfrage zur Inklusion an künstlerischen Hochschulen des Netzwerks Kultur und Inklusion, mit Unterstützung der Kulturministerkonferenz der Länder, wurden 49 künstlerische Hochschulen befragt, darunter 24 Musikhochschulen, die in Teilen auch die Darstellende Kunst integrieren, sowie 20 Kunsthochschulen und fünf künstlerische Hochschulen mit alternativen Schwerpunkten, wie die Filmhochschulen, die Palucca Hochschule für Tanz in Dresden oder die Universität der Künste (UdK) Berlin, die alle künstlerische Sparten vertritt. Der Rücklauf lag bei 100 Prozent.
Allgemein ist die Datenlage zur Teilhabe von Studierenden mit Behinderung an künstlerischen Hochschulen schlecht. So existiert neben der eigenen durchgeführten Umfrage noch die Studie „best2 – beeinträchtigt studieren“, eine „Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderungen und chronischer Krankheit“ (DSW 2018), durchgeführt vom Deutschen Studentenwerk (DSW) 2016/2017, die Studierende an allen Hochschulformen, auch künstlerischen, befragte.
Auf der Expertentagung wurde zudem die 2016 erstellte Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ (SMWK 2016), die im Auftrag des sächsischen Landtags erschienen ist, vorgestellt. Hier wurde der Status quo im Bereich Inklusion an der Berufsakademie sowie den 14 sächsischen Hochschulen und Universitäten ermittelt, darunter auch die fünf künstlerischen Hochschulen Sachsens.
Zur Präsenz von Studierenden mit Behinderung
Es ist grundsätzlich schwierig, einen aussagekräftigen Überblick zur Situation von Studierenden mit Behinderung an künstlerischen Hochschulen zu ermitteln. Denn Behinderungen können von sehr unterschiedlicher Natur sein: von einer Sehbehinderung, einer Gehbeeinträchtigung bis hin zu anderen physischen, psychischen und geistigen Beeinträchtigungen, die in sehr unterschiedlichem Maße die Zugänge zum Studium erschweren können.
Das Gros der künstlerischen Hochschulen (86 %) gibt bei der Umfrage des Netzwerks an, dass sich bei ihnen innerhalb der vergangenen fünf Jahre Studierende mit Behinderung beworben haben. 71 Prozent haben aktuell nach eigenen Aussagen Studierende mit Behinderung im Studium. Bei der Differenzierung der künstlerischen Hochschulen nach den Spartenbereichen, die sie vertreten, liegt der niedrigste Anteil mit 65 Prozent bei denjenigen, die Musik unterrichten, am zweitniedrigsten bei denjenigen, die Tanz unterrichten (75 %). Am höchsten ist der Anteil mit 100 Prozent bei Filmhochschulen und 82 Prozent bei denjenigen, die Theater unterrichten.

Diese Zahlen sagen jedoch weder etwas über die Arten der Behinderung noch über die Zahl der Studierenden mit Beeinträchtigung an künstlerischen Hochschulen aus, da bei der Netzwerkumfrage auf der Ebene der Hochschulen gefragt wurde. Es kann lediglich festgehalten werden, dass knapp ein Drittel der künstlerischen Hochschulen (29 %) aktuell überhaupt keine Menschen mit Beeinträchtigung unterrichtet.
Die best2-Studie, die nicht auf der Ebene der Hochschulen, sondern auf Ebene der Studierenden erhoben wurde, konnte abgestufter vorgehen und hat auch nach Studierenden mit studienrelevanten Beeinträchtigungen differenziert. Laut dieser Studie studieren an künstlerischen Hochschulen deutschlandweit weniger als 1 Prozent (0,6 %) der Studierenden mit studienrelevanter Beeinträchtigung (DSW 2018: 53). Insgesamt liegt der Anteil Studierender an künstlerischen Hochschulen an allen Hochschulen vergleichsweise bei 1,27 Prozent (vgl. Destatis 2018: 6).
Sowohl die best2-Studie (vgl. DSW 2018: 24) als auch die Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ weist nach, dass die künstlerischen Hochschulen „eine überproportional hohe Betroffenheit von psychischen Beeinträchtigungen“ (SMWK 2016: 35) verzeichnen, darunter spezifische Krankheitsbilder wie Magersucht, Medikamentenabhängigkeit oder Angststörungen (vgl. ebd.). Es ist an dieser Stelle zu vermuten, dass der hohe Leistungsdruck, hier auch der Druck durch regelmäßige öffentliche Auftritte, zu diesen erhöhten Angststörungen bei Studierenden an künstlerischen Hochschulen führt.
Des Weiteren geht die Studie davon aus, dass „aufgrund der studiengangspezifischen Voraussetzungen bestimmte Behinderungsarten an Kunsthochschulen unterrepräsentiert sind“ (ebd.: 35), hier vor allem körperliche und spezifische geistige Beeinträchtigungen.
Die Ergebnisse beider Studien legen nahe, dass nicht nur junge künstlerisch begabte Menschen mit Beeinträchtigung von einer inklusiven Öffnung der künstlerischen Hochschulen profitieren könnten, sondern zugleich das Gros der Studierenden an künstlerischen Hochschulen, die vor allem psychisch auf den großen Leistungsdruck in der künstlerischen Ausbildung reagieren.
Zur besonderen Exzellenzsituation in Form einer Aufnahmeprüfung
Da die Zahl der Studienplätze an künstlerischen Hochschulen begrenzt ist und diese die Aufgabe haben, künstlerische Exzellenz zu fördern, entscheidet über die Aufnahme nicht ein NC, sondern die besondere Begabung, die in Form von künstlerischen Aufnahmeprüfungen ermittelt wird.
Um Inklusion bei leistungsorientierten Zugängen zu ermöglichen, gibt es in Deutschland einen Rechtanspruch auf Nachteilsausgleich in der formalen Bildung. Sehr verbreitet ist beispielsweise die Anwendung eines Nachteilsausgleichs im Kontext von Legasthenie. Thomas Quasthoff ist ein prominentes Beispiel, wo der Nachteilsausgleich im Rahmen einer Aufnahmeprüfung an künstlerischen Hochschulen nicht gewährt wurde. So wurde er von einer Hochschule trotz seines Stimmtalents abgelehnt, mit der Begründung, dass er das Pflichtfach Klavier aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigung nicht wahrnehmen könnte. Die Ausübung des Pflichtfachs Klavier hätte ihm jedoch mit Blick auf die rechtliche Situation des Nachteilsausgleichs erlassen werden können. Daher wurde im Rahmen der Umfrage konkret der Umgang der künstlerischen Hochschulen mit dem Nachteilsausgleich thematisiert.
Im Rahmen der aktuellen Befragung geben 82 Prozent der künstlerischen Hochschulen an, dass es Ansprechpartner und Ansprechparterinnen für Studierende im Kontext des Nachteilsausgleichs gibt. Mit 76 Prozent etwas zurückhaltender sind die künstlerischen Hochschulen bei der Frage, ob sie die Prüfungsordnungen im Sinne des Nachteilsausgleichs flexibel auslegen; etwas aktiver sind hier die Musikhochschulen mit 88 Prozent. Vielleicht haben prominente Beispiele aus dem Musikbereich, wie das Thomas Quasthoffs, zu einer stärkeren Sensibilisierung beigetragen.

Deutlich weniger flexibel bei der Auslegung des Nachteilsausgleichs bei der Prüfungsordnung sind mit 62 Prozent die Kunsthochschulen.
Auch die aktive Information über den Nachteilsausgleich bei Aufnahmeprüfungen ist ausbaufähig: 49 Prozent der künstlerischen Hochschulen informieren hier aktiv. Des Weiteren ist die Einbindung von Menschen mit Behinderung innerhalb der Prüfungsausschüsse zur Aufnahmeprüfung steigerungsfähig. Nur 43 Prozent der künstlerischen Hochschulen informieren hierüber aktuell.

Anteilig am geringsten ist dabei die Beteiligung von Menschen mit Beeinträchtigung bei künstlerischen Hochschulen im Fachbereich Tanz bzw. Bildende Kunst.
Zum Stellenwert des Themas Inklusion in der Lehre
Die Integration des Themas Inklusion in die Lehre ist aus verschiedenen Gründen elementar. Der professionelle Kulturbetrieb kann nur dann inklusiv werden, wenn auch das pädagogische Personal an künstlerischen Hochschulen inklusiv unterrichten kann – also im pädagogischen Umgang mit Studierenden mit Beeinträchtigung geschult ist, beispielsweise mit besonderen Anforderungen eines autistischen Studierenden vertraut ist, andere technische Übungen beim Instrumentalspiel unter Berücksichtigung fehlender Gliedmaßen von Studierenden oder besondere Qualitätskriterien des Rollstuhltanzes kennt.
Die Einbindung des Themas Inklusion in die Lehre an künstlerischen Hochschulen ist jedoch ebenso elementar für eine inklusive künstlerische Breitenbildung, da innerhalb der künstlerischen Hochschulen auch künftige Kulturpädagoginnen und Kulturpädagogen wie Musikschullehrkräfte, Kunstlehrkräfte etc. ausgebildet werden. Und letztlich ist auch umgekehrt die inklusive künstlerische Breitenbildung entscheidend für einen inklusiven professionellen Kulturbereich. Künstlerische Exzellenz steht in einem engen Zusammenhang mit der frühen Förderung bereits im Kindesalter. Dies gilt beispielsweise in besonderem Maße für die musikalische Instrumentalpraxis. Insofern ist es entscheidend, dass die Studierenden, die sich an diesen Hochschulen für eine spätere pädagogische Praxis ausbilden lassen, inklusive Methoden, Inhalte und Didaktiken kennenlernen und so in ihrer späteren Berufspraxis beispielsweise an einer Musikschule auch in der Lage sind, junge Menschen mit Beeinträchtigung unterrichten zu können.

67 Prozent der künstlerischen Hochschulen öffnen nach eigenen Angaben bestehende Lehrveranstaltungen für Inhalte der Inklusion. Dabei zeigt sich hier die Bereitschaft in den künstlerischen Hochschulen je nach Fachbereichen unterschiedlich: Künstlerische Hochschulen mit den Fachbereichen Film und Tanz sind hier mit 50 Prozent zurückhaltender, Hochschulen mit dem Fachbereich Musik mit 73 Prozent am offensten. Zu vermuten ist, dass die Fachbereiche, die auch in Schulen unterrichten, wie Musik oder Bildende Kunst, eher Öffnungen anstreben, beispielsweise im Kontext von Förderschulen und inklusiven Schulmodellen.
In der Tat spielen bei der Öffnung von bestehenden Lehrveranstaltungen für Inhalte der Inklusion Kooperationsprojekte mit Institutionen, in denen auch Menschen mit Beeinträchtigung gefördert werden (57 %), oft eine Rolle und hier vor allem Kooperationsprojekte mit Schulen, Kindergärten, kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ein Teil dieser Aktivitäten findet auch im Rahmen gemeinsamer pädagogischer künstlerischer Projekte wie Chor oder Ensemblearbeit statt. Kooperiert wird dabei punktuell auch mit Inklusionspionierinnen und -pionieren der ersten Stunde: Betroffene und betroffene Familienangehörige, die die inklusive Kulturarbeit in der Vergangenheit gemeinsam mit engagierten Künstlerinnen und Kulturpädagogen vorantrieben und Strukturen nicht nur für das eigene betroffene Kind, sondern auch für andere Betroffene aufbauten. Zu nennen sind hier beispielsweise das Blaumeier Atelier in Bremen, das Theater RambaZamba in Berlin, Atelier Goldstein, Rollenfang oder daraus entstandene Netzwerke wie Eucrea.
Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass aktuell ein Drittel der künstlerischen Hochschulen, die Lehre nicht für Themen der Inklusion öffnet. Auch eine systematische Integration des Themenfelds Inklusion in der Lehre jenseits punktueller Kooperationsprojekte fehlt vielfach an künstlerischen Hochschulen: Allgemein geben nur etwas mehr als ein Drittel (39 %) an, dass sie spezielle Lehrveranstaltungen zum Thema Inklusion anbieten. Auch hier sind die Musikhochschulen mit 50 Prozent etwas aktiver. Aktiver sind hier auch die künstlerischen Hochschulen im Fachbereich Theater (55 %). Keine Lehrveranstaltungen zum Thema Inklusion finden an künstlerischen Hochschulen mit Fachbereich Film statt.

Kaum existent sind Stellenanteile für die Lehre zum Thema Inklusion an künstlerischen Hochschulen. Wie dies in der vorausgehenden Abbildung deutlich wird, haben nur 22 Prozent der befragten künstlerischen Hochschulen Stellen bzw. Stellenanteile für die Lehre zum Thema Inklusion. Auch hier sieht die Situation an den Musikhochschulen mit 38 Prozent etwas besser aus. Die Frage, ob innerhalb der nächsten zwei Jahre die Schaffung von Stellenanteilen für die Lehre zum Thema Inklusion geplant sind, bejahen hier nur 14 Prozent der befragten Hochschulen.
Zum Thema Fortbildung und Beratung
Nur 43 Prozent der künstlerischen Hochschulen geben an, dass eine Lehrende bzw. ein Lehrender oder mehrere Lehrende innerhalb der vergangenen zehn Jahre Fort- bzw. Weiterbildungen zum Thema Inklusion besucht haben.
Dennoch oder vielleicht gerade deshalb, sehen 71 Prozent der künstlerischen Hochschulen einen Bedarf an Fort- und Weiterbildungen für ihre Lehrenden zum Thema Inklusion. Es sind dabei vor allem die künstlerischen Hochschulen mit einem Fokus auf Musik, die hier mit 83 Prozent anteilig einen besonders hohen Fortbildungsbedarf sehen.

Auch hier lässt sich vermuten, dass es aufgrund einiger musikalischer Ausnahmeerscheinungen – Menschen, die es mit einer Behinderung auf die Weltbühne geschafft haben – zu einer stärkeren Sensibilisierung des Themas führte. Dies zeigte sich auch im Expertengespräch. Sowohl Dozentinnen und Dozenten, die Studierende mit Behinderung unterrichten, als auch Studierende mit Behinderung beklagen, dass es keine Anlaufstelle gibt, die beispielsweise Wissen um das Musizieren mit spezifischen Beeinträchtigungen sammelt, um sie bundesweit ggf. anderen Betroffenen zur Verfügung zu stellen. Oftmals stellen sich hier sehr spezifische Herausforderungen: Wie muss z. B. ein Cellobogen konzipiert werden, wenn an der entsprechenden Hand zum Bogenführen Finger fehlen? Wie kann hier die Technik des Bogenführens optimal unterstützt werden? Wie müssen Klappen für Saxophon oder Flöte umgebaut werden, um das Spiel für Studierende mit Handicap einer Hand möglich zu machen? Welche Erfahrungen gibt es im Unterrichten von Studierenden mit Autismus-Syndrom in der künstlerischen Praxis? Hier wäre eine Art bundesweites Exzellenzzentrum zu Fragen der künstlerischen Praxis mit Beeinträchtigung hilfreich, damit sich einzelne Betroffene mit Beeinträchtigung nicht immer wieder individuell auf die Suche nach Lösungswegen begeben müssen.
Vorbildlich ist in diesem Sinne das aktuelle Programm „ARTplus – Ausbildung und Qualifizierung“ (Eucrea 2016), das EUCREA als Dachverband zur Vertretung der Interessen von Künstlerinnen und Künstlern mit Beeinträchtigung im deutschen Raum koordiniert, und dass sich der beruflichen künstlerischen Qualifizierung von Menschen mit Behinderung in allen Sparten der Kunst widmet. Geplant ist, in fünf Bundesländern mit jeweils drei künstlerischen Ausbildungsinstitutionen zu kooperieren, um langfristig Erfahrungen in der künstlerischen Qualifizierung von Menschen mit unterschiedlicher Beeinträchtigung zu sammeln. Das fünfjährige Programm wird von der Universität Leipzig wissenschaftlich begleitet.
Räumliche und kommunikative Barrierefreiheit
Neben inhaltlichen Zugangsbarrieren gibt es natürlich auch räumliche Barrieren, die in den Blick genommen werden müssen. Gerade künstlerische Hochschulen sind oftmals in denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht. 31 Prozent der künstlerischen Hochschulen bezeichnen ihre Gebäude bezüglich der Barrierefreiheit als sehr gut bzw. gut, 26 Prozent explizit als weniger gut bzw. schlecht. Dabei muss beachtet werden, dass diejenigen, die sich bisher noch wenig mit räumlichen Barrieren auseinandergesetzt haben, oftmals bestehende Barrieren nicht richtig einschätzen können.

Noch deutlich mehr Defizite sehen die künstlerischen Hochschulen in der Barrierearmut ihrer Homepage, vor allem in der Darstellung von Leichter Sprache, Gebärdensprache oder Sehkontrasten. Hier bezeichnen nur 10 Prozent diese als gut bzw. sehr gut, 51 Prozent dagegen als weniger gut bzw. schlecht. Noch kritischer urteilen hier die Musikhochschulen (67 %) – vielleicht auch, weil sie sich schon intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt haben, wie dies die Umfrageergebnisse nahelegen.

Fazit – Herausforderungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an künstlerischen Hochschulen
Die Umfrage an künstlerischen Hochschulen und der sich daran anschließende Expertenaustausch zeigen, dass sich ein erstes Bewusstsein für das Themenfeld Inklusion an künstlerischen Hochschulen gebildet hat. Möglicherweise ist dies zurückzuführen auf einzelne Künstlerpersönlichkeiten, die es mit Beeinträchtigung auf die Weltbühne geschafft haben. Hinzu kommen Erfahrungen mit Künstlerinnen und Künstlern, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Beeinträchtigung erlangten, wie beispielsweise Jörg Immendorff, der in späten Jahren, aufgrund des Nervenleidens ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) seine Kunst ausschließlich mithilfe von Assistentinnen und Assistenten aufs Papier dirigierte (vgl. Focus online 2007). Oder jüngst die Studentin Sophie Hauenherm im Fachbereich Tanz an der Palucca Hochschule, die im Verlauf ihres Studiums eine inkomplette Querschnittlähmung erlitt und daraufhin ihre Bachelorprüfung im Rollstuhl absolvierte (vgl. Schurig 2018).Wie eingangs formuliert, wäre der Kulturbereich in mehrfacher Hinsicht prädestiniert, Inklusion sowohl im eigenen Feld als auch im Sinne des Vorbilds für die Gesellschaft zu realisieren. Denn Kunst kennt keine Norm und Inklusion ermöglicht hier sogar neue künstlerische Ausdrucksformen. Hinzu kommt, dass Künstlerinnen und Künstler aufgrund von Leistungsdruck ihrer besonderen Begabung und damit einhergehenden Persönlichkeit oftmals unter besonderem psychischen Druck stehen – wie dies auch die beiden Bestandsaufnahmen an künstlerischen Hochschulen belegen. Dass Kunst und eigene „Defizite“ in einer elementaren Dependance zueinander stehen, vertrat Bazon Brock, Professor für Ästhetik und Kulturvermittlung. So betonte er auf der 4. Tagung des Netzwerks Kultur und Inklusion: „[…] für Künstler galt und gilt die Aufforderung, die eigenen Defizite zu bewirtschaften und eingeschränkte Fähigkeiten, welcher Art auch immer, durch Schöpfungswillen zu kompensieren.“ (Keuchel 2018) Daher könnten alle Studierenden, nicht nur diejenigen mit Beeinträchtigung, von einer inklusiveren Ausgestaltung der künstlerischen Ausbildung profitieren.
Um künstlerische Hochschulen inklusiver zu gestalten, bedarf es nach Ergebnissen der Netzwerkumfrage nicht nur einer ersten Bereitschaft zur Öffnung für dieses Thema, sondern einer systematischen Aufarbeitung des Themas Inklusion in allen Aufgabenfeldern der künstlerischen Hochschulen: in der Kommunikation, den Aufnahmeprüfungen, der Lehre, der räumlichen Zugänge und vor allem in der Haltung. Dafür bedarf es aber auch konkreter Personalressourcen innerhalb der Lehre und eine Verantwortlichkeit innerhalb des Präsidiums, um das Themenfeld systematisch inhaltlich zu verankern. Eine zentrale Rolle nimmt dabei auch die Fortbildung für alle Beteiligten jenseits der Existenz einer oder eines Beauftragten für Gleichstellung und Behinderungen, die oder der eher strukturelle Betrachtungen anstellen kann, ein.
Es bedarf in diesem Sinne aber auch deutlicher finanzieller Unterstützung für ein Mehr an Qualität der Lehre. Denn Inklusion ist ein Ziel, dem sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet hat und von dem die gesamte Gesellschaft profitiert. Vorteilhaft wäre hier auch mehr Wissenstransfer, beispielsweise zwischen Pioniereinrichtungen im Feld der Künste und Inklusion, wie zwischen dem Atelier Goldstein bzw. dem Theater RambaZamba und künstlerischen Hochschulen, aber auch eine Wissensbündelung von Lösungswegen und Techniken für mehr künstlerische Teilhabe an einer bundesweiten zentralen Stelle, damit sich nicht jede und jeder Einzelne bemühen muss, eigene individuelle Techniken zu entwickeln.
Und natürlich gilt es – soll der professionelle, öffentlich geförderte Kulturbereich inklusiv werden – neben den künstlerischen Hochschulen das Gesamtsystem weiterhin in den Blick zu nehmen. Für mehr Exzellenzbeteiligung bedarf es insbesondere im künstlerischen Bereich einer inklusiven Breitenförderung in Kindheit und Jugend. So wäre ein inklusives „Jugend musiziert“ genauso wünschenswert wie ein inklusiver Arbeitsmarkt, da alles miteinander in Beziehung steht. Entscheidend aber ist, dass eine oder einer den Anfang wagt.
Die künstlerischen Hochschulen legen nicht nur die personelle Grundlage für den künstlerischen Arbeitsmarkt, sondern für die pädagogische Breitenarbeit und Exzellenzförderung. Verstehen sich Kunst und Kultur als Motor für gesellschaftliche Entwicklungen, stände es dem Kulturbereich gut an, in Abgrenzung zum Sport reale inklusive Strukturen zu schaffen, welche zu positiven Nebenwirkungen für die ganze Gesellschaft führen könnten.
III. Empfehlungen des Netzwerks Kultur und Inklusion für Politik und künstlerische Hochschulen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention …
Für eine inklusive Kulturlandschaft, in der künstlerische Hochschulen eine Schlüsselfunktion einnehmen, ist es entscheidend, dass das Thema Inklusion in allen Aufgabenfeldern der Hochschulen wie Kommunikation, Aufnahmeprüfungen, Lehre, räumliche Zugänge und vor allem in der Haltung von Lehrenden und Studierenden in Form einer systematischen Berücksichtigung handlungsrelevant wird.
Um dies zu erreichen, ist die Umsetzung folgender Maßnahmen an künstlerischen Hochschulen dringend zu empfehlen.
Übergeordnete Maßnahmen:
- Strategischer Austausch zum Thema Inklusion auf einer Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) sowie auf der Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen (RKK)
- Einrichtung eines Kompetenzzentrums an einer künstlerischen Hochschule zur Wissensbündelung von Lösungswegen und Techniken für eine inklusiv orientierte Instrumentaldidaktik an der Hochschule selbst (u. a. Musikinstrumentenbau) und inklusiv orientierte Vermittlungsmethoden für Studierende mit Beeinträchtigung sowie für eine zukünftige inklusiv orientierte Musikvermittlung in den zukünftigen beruflichen Tätigkeiten der Studierenden
Empfehlungen für Hochschulen zu Leitung, Organisation, Lehrpersonal und Verwaltung:
- Verantwortlichkeit für das Thema Inklusion in den kommenden Jahren bei Präsidium/Senat/Hochschulleitung ansiedeln
- Schaffung von Stellen für die hochschulweite Koordinierung und Umsetzung inklusiver Maßnahmen und Beteiligung an allen hochschulrelevanten Gremien, Arbeitsgruppen, Entscheidungen
- Entwickeln von Aktionsplänen für jede Hochschule, in denen konkrete Ziele, Maßnahmen und Erfolgsindikatoren festgehalten sind; regelmäßige Evaluation der Umsetzung des Aktionsplans zur Qualitätssicherung. Menschen mit Behinderung sind maßgeblich an der Entwicklung sowie Evaluation der Maßnahmen beteiligt
- Öffnung des künstlerischen Personals für Lehrende mit Behinderung
- Fortbildungsoffensive zum Thema Inklusion (zu rechtlichen Grundlagen, inklusionsorientierter Didaktik, barrierefreier Lehre etc.) für das künstlerische und pädagogische Lehrpersonal
- Herstellung von räumlicher (Hochschulgebäude, Ateliers, Wohnheime, Mensa etc.), technischer (Apps, Lernplattformen, Campus-Managementsysteme, E-Bibliothek etc.), kommunikativer (Webseiten, Infomaterialien, Lehrmaterialien, Formulare etc.) Barrierefreiheit unter Berücksichtigung entsprechender DIN-Normen, Richtlinien und Standards, wie etwa DIN 18040-1:2010-10 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ oder die BITV 2.0
- Kooperation mit den jeweiligen Studierendenwerken
Empfehlungen für Hochschulen zur Lehre:
- Festlegung eines verpflichtenden und prüfungsrelevanten Anteils an künstlerischer und pädagogischer Lehre zum Thema Inklusion, einhergehend mit einer Aufstockung der Personalressourcen
- Mehr Forschung und fachliche Weiterbildung zur Erweiterung von künstlerischen Qualitätskriterien durch neue künstlerische Ausdrucksformen, die durch Inklusion entstehen (Rollstuhltanz etc.)
- Entwicklung von Prüfungsmodalitäten, die individuelle Kompetenzen erfassen und zu einer Anerkennung bzw. Zertifizierung als Studienabschluss anerkannt werden können
- Förderung von Kooperationen zwischen inklusiven Künstlerensembles, Netzwerken und künstlerischen Hochschulen (siehe Beispiel Eucrea)
Empfehlungen für Hochschulen zum Nachteilsausgleich:
- Erhöhung der Akzeptanz von Studierenden mit Beeinträchtigung und aktive Information zum Nachteilsausgleich an künstlerischen Hochschulen (hier auch bei Vorbereitungskursen zu Aufnahmeprüfungen, Assistenzmöglichkeiten etc.)
- Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei Jurys zu künstlerischen Aufnahmeprüfungen
- Behinderung bzw. Beeinträchtigung auch jenseits von sichtbarer Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigung denken: Viele Beeinträchtigungen wie chronische Erkrankungen oder psychische Beeinträchtigungen sind nicht sichtbar
Empfehlungen für die Politik:
- Inklusion fordern und fördern: Ausschreibung und Genehmigung von „Inklusionsmitteln“ an konkrete Maßnahmen binden
- Finanzierungsoffensive für eine barrierearme räumliche, technische und kommunikative Ausstattung künstlerischer Hochschulen
- Vereinfachung der Finanzierung von behinderungsbedingtem Mehrbedarf, z. B. studienbegleitende Assistenz von Studierenden und Dozierenden, Hilfsmittel etc.
- Einrichtung von Koordinierungsstellen auf Bundes- und Landesebene zur Inklusionsarbeit in der Kultur
Literatur
- BMAS (Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen) (Hrsg.) (2018): Die UN-Behindertenrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile [Zugriff: 06.08.2020].
- Destatis Statistisches Bundesamt (2018): Bildung und Kultur. Studierende an Hochschulen. Fachserie 11 Reihe 4.1. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Hochschulen/Publikationen/Downloads-Hochschulen/studierende-hochschulen-endg-2110410187004.pdf?__blob=publicationFile&v=4 [Zugriff:06.08.2020].
- DSW (Deutsches Studentenwerk) (2018): beeinträchtigt studieren – best2. Datenerhebung zur Situation Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit 2016/2017. Berlin: Eigenverlag.
- Eucrea (2016): ART+. Erfahrungsbericht und Handlungsempfehlungen zum Strukturprogramm Kunst und Inklusion 2015-2016. https://www.eucrea.de/images/downloads/ARTplus_Online_ES.pdf [Zugriff: 24.07.2020].
- Focus online (2007): Jörg Immendorf. Zwischen Leben und Exzess. In: Focus online, 28.05.2007. https://www.focus.de/kultur/kunst/joerg-immendorff_aid_57537.html [Zugriff: 24.07.2020].
- Keuchel, Susanne (2018): Kunst oder Soziales? In: Juliane Gerland/Susanne Keuchel/Irmgard Merkt (Hrsg.): Kultur oder Soziales. Kultur und Inklusion im Dilemma? Dokumentation der 4. Netzwerktagung Kultur und Inklusion. Regensburg: Conbrio, S. 7-12.
- Netzwerk Kultur und Inklusion (2019): Netzwerktreffen 2019. Inklusion und künstlerische Hochschulen – Status quo und Zukunftsaufgaben. https://kultur-und-inklusion.net/netzwerktreffen/netzwerktreffen-2019 [Zugriff: 24.07.2020].
- Schurig, Jörg (2018): Gelähmte Tänzerin kämpft sich zurück ins Leben – und auf die Bühne. In: Leipziger Volkszeitung, 27.12.2018 https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Gelaehmte-Taenzerin-kaempft-sich-zurueck-ins-Leben-und-auf-die-Buehne [Zugriff: 24.07.2020].
- SMWK (Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) (2016): Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule. Studie zur Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen im öffentlichen sächsischen Wissenschaftsbereich. Dresden: Eigenverlag.
[1] Siehe https://kultur-und-inklusion.net
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