Seit mehreren Jahren gibt es eine lebendige Diskussion um die Entwicklung von inklusiven Hochschulen. Befördert wird diese Diskussion durch die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), durch die Daten der Studie „beeinträchtigt studieren“ sowie den wissenschaftlichen Diskurs (vgl. Dannenbeck et al. 2016; Peschke 2019; Klein 2016a; Fromme 2019; Mölter 2019).
Einleitung
Inwiefern der Hochschultyp einen Einfluss auf die Entwicklung der jeweiligen Hochschulen im Hinblick auf Inklusion besitzt oder sich aus dem Hochschultyp besondere Anforderungen in der Inklusionsentwicklung ableiten lassen, diese Fragen wurden bislang in der deutschsprachigen Forschung nicht näher beleuchtet.
Dieser Beitrag befasst sich mit künstlerischen Hochschulen (im Folgenden Kunsthochschulen). Unter diesen Hochschultyp werden hier Musikhochschulen, Hochschulen für Tanz und Hochschulen für bildende Künste gefasst.
Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, wie inklusiv Kunsthochschulen in Sachsen sind und welche Zukunftsaufgaben sich für die inklusiven Entwicklungen dieses Hochschultyps ableiten lassen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Situation von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung an Kunsthochschulen. Die Situation der Mitarbeitenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung wird in diesem Beitrag nicht näher beleuchtet.
Fünf Hochschulen gelten in Sachsen als Kunsthochschulen: Hochschule für Bildende Künste Dresden, Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig, Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig.[1]
Inklusion gilt in diesem Beitrag als
menschenrechtlich normierter Anspruch von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischer Erkrankung auf eine freie Entfaltung in Hochschulen. Nicht die einzelnen sollen sich anpassen, sondern die Hochschule muss so gestaltet werden, dass die Mitglieder ihre Rechte auf Teilhabe unter der Prämisse der Selbstbestimmung umsetzen können.
(Klein/Schindler 2016: 13)
Im Folgenden wird zunächst der Status quo an Kunsthochschulen in Sachsen skizziert. Zwei Referenzpunkte sind dafür besonders wichtig: zum einen die Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ (SMWK 2016) und zum anderen die von den Hochschulen verabschiedeten Aktionspläne zur Inklusion. Durch Aktionspläne lassen sich Ist-Zustände analysieren, Handlungsbedarfe ermitteln und Maßnahmen zur Zielerreichung festlegen. Die UN-BRK im Hochschulbereich ist ein solches Ziel. In der UN-BRK wird u. a. gefordert, „dass Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben“ (UN-BRK, Artikel 24, 5). Für Kunsthochschulen gilt dies selbstverständlich gleichermaßen, auch wenn die Ergebnisse der Best-Studie unterstreichen, dass Studierende mit studienrelevanter Beeinträchtigung vor allem an Universitäten studieren (69 %). An Kunsthochschulen studierten deutschlandweit im Erhebungszeitraum 2016/2017 laut Best-2-Studie „beeinträchtigt studieren – best“[2] weniger als ein Prozent der Studierenden mit studienrelevanter Beeinträchtigung (vgl. Poskowsky et al. 2018).
Inklusionsmittel und Sachstandserhebung
Das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT)[3] reicht seit 2015 Sondermittel für Inklusion an die 14 staatlichen Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen aus. Das Gesamtvolumen beträgt zwei Millionen Euro pro Jahr. Mit den Sondermitteln wird die Umsetzung der UN-BRK in insgesamt 15 Einrichtungen, darunter fünf künstlerische Hochschulen, unterstützt.
Um darüber hinaus die Ausgangslage in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit an den Hochschuleinrichtungen transparent zu machen, veröffentlichte das damalige Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) 2016 die Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ (SMWK 2016). Die Studie befasst sich mit der Situation von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderung im sächsischen Wissenschaftsbereich, erhebt einen Sachstand zur Inklusion an Hochschulen und leitet Handlungsempfehlungen ab. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Studie festgestellt, dass die „inklusive Hochschule“ zum Erhebungszeitraum (November 2015 bis März 2016) in Sachsen nur marginal strategisch-konzeptionell verankert war. Die Studie zeichnet sich besonders dadurch aus, dass verschiedene Personengruppen befragt wurden. Neben Studierenden und Mitarbeitenden waren dies auch Akteure der Studentenwerke und aus dem Bereich der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen sowie Personen in Leitungspositionen an Hochschuleinrichtungen.
Ausgangslage an den Kunsthochschulen
Welche Schlüsse werden in der Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ speziell für die Kunsthochschulen in Sachsen gezogen? Die Autorinnen und Autoren gehen auf der Basis der gewonnenen Daten davon aus, dass „aufgrund der studiengangsspezifischen Voraussetzungen bestimmte Behinderungsarten an Kunsthochschulen unterrepräsentiert sind“ (ebd.: 35). Andererseits, so die Autorinnen, „[…] verzeichnen Kunsthochschulen eine überproportional hohe Anzahl an Studierenden mit psychischen Beeinträchtigungen“ (ebd.). Ebenfalls überproportional an Kunsthochschulen vertreten seien u. a. Studierende mit Essstörungen, Angststörungen sowie Medikamentenabhängigkeit (vgl. ebd.).
Durch die zwei wichtigsten Datenerhebungen zur sozialen Situation Studierender bzw. zur Situation Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit – die Best-Studie sowie die Sozialerhebung (Middendorff et al. 2017)[4]– lassen sich diese aus qualitativen Interviews gewonnen Eindrücke nicht eindeutig statistisch belegen. Dies ist u. a. auf die geringe Zahl der teilnehmenden Studierenden von Kunsthochschulen an der Best-Studie und der Sozialerhebung zurückzuführen. Anhand der Best-2-Studie lässt sich jedoch hochschulübergreifend (ohne einen besonderen Fokus auf die Kunsthochschulen zu legen) zeigen, dass der Anteil der Studierenden mit psychischer Erkrankung hoch ist:
Laut der Best-2-Studie hatten von der Gesamtmenge der Studierenden mit einer Behinderung und/oder chronischer Erkrankung in Sachsen:
- 4,9 Prozent eine Bewegungsbeeinträchtigung
- 2,4 Prozent eine Sehbeeinträchtigung
- 3,2 Prozent eine Hör-/Sprechbeeinträchtigung
- 52,3 Prozent eine psychische Erkrankung
- 19,5 Prozent eine chronisch-somatische körperliche Erkrankung
- 4,2 Prozent eine Teilleistungsstörung
- 2,2 Prozent eine psychische Erkrankung und eine chronisch-somatische Erkrankung
- 4,8 Prozent andere Beeinträchtigungen (z. B. Tumorerkrankung, Autismus-Spektrum-Störung)
- 6,5 Prozent andere Mehrfachbeeinträchtigungen (vgl. Poskowsky et al. 2018)
Aktionspläne „Inklusion“
Eine wichtige Quelle zur Ermittlung des Status quo im Bereich Inklusion an den Kunsthochschulen in Sachsen sind die Aktionspläne der Hochschulen[5]. Das damalige SMWK hat die Hochschulen, Universitäten und die Berufsakademie Sachsen 2017 aufgefordert, Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK zu verfassen.[6] Dieser Aufforderung sind die Einrichtungen bis 2018 nachgekommen. In den insgesamt 15 Aktionsplänen sind von den jeweiligen Hochschulen Maßnahmen für zahlreiche Handlungsfelder konzipiert worden. „Bauliche Barrierefreiheit“, „Kommunikative Barrierefreiheit“ und schließlich „Information und Beratung“ sind die Handlungsfelder, in denen in den Aktionsplänen am häufigsten hochschulangepasste Maßnahmen entwickelt wurden. Weitere Handlungsfelder, die jedoch nicht in allen Aktionsplänen vertreten sind, sind „Sensibilisierung“ (für die Belange von Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung), „Forschung und Lehre zu Inklusion und Barrierefreiheit“, „Maßnahmen für Beschäftigte mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung“, „Nachteilsausgleiche“ sowie „Studien- und Prüfungsbedingungen“, „Barrierefreie Lehre und Teilhabe bei kulturellen, sozialen und sportlichen Angeboten“.
Viele Hochschuleinrichtungen berichten, dass seit der Ausreichung der Sondermittel Inklusion und der Verabschiedung der Aktionspläne das Thema Inklusion stärker in das Bewusstsein der Hochschulangehörigen gerückt ist. Im Zuge dessen erfahren die Herausforderungen für Personen mit Beeinträchtigung im Studien- und Arbeitsalltag sowie die Realisierbarkeit von Barrierefreiheiten eine erhöhte Aufmerksamkeit. Darüber hinaus zeigen Qualitätssicherungs- und Governance-Prozesse auf, dass auch eine strategisch-konzeptionelle Verankerung der inklusiven Hochschule begonnen hat. Insofern sind heute deutliche Fortschritte im Vergleich zur Ausgangssituation zu erkennen, welche sich 2015/2016 in der Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ zeigten.
Aktionspläne der Kunsthochschulen in Sachsen
Die Handlungsfelder, mit denen sich die Kunsthochschulen in ihren Aktionsplänen befassen, sind weitestgehend deckungsgleich mit der Auswahl der Handlungsfelder an anderen Hochschulen in Sachsen. Es zeigt sich jedoch, dass die Kunsthochschulen einen starken Fokus auf die Sensibilisierung der Studierenden und Mitarbeitenden für das Thema Inklusion legen.[7] Darüber hinaus werden vermehrt künstlerische, pädagogische und praxisorientierte Projekte durchgeführt.[8]
Schließlich konzentrieren sich viele Kunsthochschulen auch auf die Schaffen von Ruheräumen, was bei dem besonders hohen Bestand an älteren und denkmalgeschützten Gebäuden innerhalb der Gruppe der Kunsthochschulen durchaus eine Herausforderung darstellt.
Häufig wird gefordert, Aktionspläne partizipativ zu erarbeiten (vgl. Rothenberg/Welzel/Zimmermann 2016; Klein 2016b). Gute Beispiele für partizipative Herangehensweisen in der Organisationsentwicklung der Hochschulen in Sachsen sind u. a. hochschuleigene Studierendenbefragungen zum Thema „Studium und Beeinträchtigung“, die im Zuge der Aktionsplanerstellung an einigen Hochschuleinrichtungen in Sachsen durchgeführt wurden. Anhand des Vorgehens der Hochschule für Musik und Theater in Leipzig lässt sich dies gut veranschaulichen:
Um zunächst die Bedarfe der Studierenden mit Beeinträchtigung zu erheben, wurde 2016 an der Hochschule für Musik und Theater in Leipzig eine Erstbefragung durchgeführt, die 2017 durch eine spezifizierte Folgebefragung vertieft und ergänzt wurde. Die Auswertung der Befragung fand Eingang in den „Aktionsplan Inklusion“ der Hochschule. Die Befragung ergab, dass es einen Bedarf an Beratungsangeboten zu den Themen depressive Verstimmung, Lern- und Arbeitsschwierigkeiten, Identitäts- und Selbstwertprobleme, Stressbewältigung, Erschöpfung und Prüfungsangst gab. Die Hochschule hat in der Auswertung der Studierendenbefragungen die Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk Leipzig gesucht. Seit Herbst 2017 steht in der Psychosozialen Beratung des Studentenwerks Leipzig explizit Studierenden der Hochschule künstlerischer Fächer eine Person bereit. Daneben ist sie auch für die Prävention und Behandlung allgemeiner psychischer Erkrankungen ausgebildet.
Zukunftsaufgaben
Wie steht es nun um die Inklusion an künstlerischen Hochschulen in Sachsen? Zunächst zeigt sich, dass durch die Ausreichung der Sondermittel für Inklusion, durch die Studie „Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule“ und die Erarbeitung der Aktionspläne in Sachsen wichtige Grundlagen für inklusive Entwicklungen geschaffen wurden. Zudem ist anzunehmen, dass auch an Kunsthochschulen viele Personen mit Behinderung studieren, wobei Studierende mit psychischer und chronischer Erkrankung überwiegen – was sich an den hochschulübergreifenden Zahlen zeigt.
Aus Letzterem lässt sich gleichzeitig eine Zukunftsaufgabe ableiten: Was fehlt, ist eine valide Datenbasis zur Situation von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung an Kunsthochschulen. Das Beispiel der Hochschule für Musik und Theater Leipzig zeigt, dass durch Studierendenbefragungen die Studienbedingungen und Bedarfe von Studierenden mit unterschiedlichen Formen von Behinderung ermittelt werden können.
Eine weitere Zukunftsaufgabe ist die Sensibilisierung für Barrieren im Selbstverständnis von künstlerischen Professionen und den damit einhergehenden Zugangsvoraussetzungen für künstlerische Fächer. Inklusion ist somit nicht nur ein Thema für die pädagogische Ausbildung an Kunsthochschulen.
Schließlich lassen sich zwei weitere Zukunftsaufgaben ableiten, die wiederum nicht nur die Gruppe der Kunsthochschulen betreffen und auf andere Hochschultypen übertragbar sind. Zum einen bedarf es entsprechender Grundlagen in den Hochschulgesetzen, um Inklusion an den Kunsthochschulen gut umsetzen zu können. Besonders wichtig sind Regelungen zum Nachteilsausgleich in Zulassungsverfahren, im Studium und in Prüfungen sowie Regelungen für das Amt der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. Die Beauftragten nehmen zentrale Funktionen im dauerhaften Monitoring, in der Umsetzung der Aktionspläne und in der Beratung von Studierenden wahr. Zum anderen gehören künstlerische Hochschulen häufig zur Gruppe der kleineren Hochschulen und es bedarf schließlich einer (personellen) Ausstattung der künstlerischen Hochschulen, die es ihnen ermöglicht, Inklusion gut umsetzen.
Literatur
- Dannenbeck, Clemens/Dorrance, Carmen/Moldenhauer, Anna/Oehme, Andreas/Platte, Andrea (Hrsg.) (2016): Inklusionssensible Hochschule. Grundlagen, Ansätze und Konzepte für Hochschuldidaktik und Organisationsentwicklung. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt.
- Fromme, Christine (2019): beeinträchtigt studieren – best 2. Datenerhebung zur Studiensituation von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen 2016/17 – Zentrale Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. In: Zeitschrift für Inklusion 27 (4), S. 197-204.
- Klein, Uta (Hrsg.) (2016a): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. Weinheim: Beltz Juventa.
- Klein, Uta (2016b): Inklusive Hochschule als partizipativer Prozess: Das Beispiel der Universität Kiel. In: Uta Klein (Hrsg.): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. Weinheim: Beltz Juventa, S. 80-103.
- Klein, Uta/Schindler, Christiane (2016): Inklusion und Hochschule: Eine Einführung. In: Klein, Uta (Hrsg.): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. Weinheim: Beltz Juventa, S. 7-18.
- Middendorff, Elke/Apolinarski, Beate/Becker, Karsten/Bornkessel, Philipp/Brandt, Tasso/Heißenberg, Sonja/Naumann, Heike/Poskowsky, Jonas (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016. Zusammenfassung zur 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks – durchgeführt vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung. Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
- Mölter, Sandra (2019): Forschungs- und Praxisverbund Inklusion an Hochschulen und barrierefreies Bayern. In: Zeitschrift für Inklusion 27 (4), S. 205-213.
- Peschke, Susanne (2019): Chancengleichheit und Hochschule. Strukturen für Studierende mit Behinderung im internationalen Kontext. Wiesbaden: Springer VS.
- Rothenberg, Birgit/Welzel, Barbara/Zimmermann, Ute (2016): Behinderung und Diversitätsmanagement: Von der Graswurzelarbeit zum Disability Mainstreaming. In: Klein, Uta (Hrsg.): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. Weinheim: Beltz Juventa, S. 20-40.
- Schindler, Christiane (2014): Auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschule. In: Zeitschrift für Inklusion, 1-2, o. S.
- SMWK (Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) (2016): Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule. Studie zur Situation von Studierenden und Beschäftigten. Dresden: Eigenverlag. https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/26767/documents/37357 [Zugriff: 14.01.2020].
[1] Darüber hinaus gibt es in Sachsen vier Universitäten (Technische Universität Dresden, Technische Universität Chemnitz, Technische Universität Bergakademie Freiberg, Universität Leipzig) sowie fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Hochschule Mittweida, Hochschule Zittau/Görlitz, Westsächsische Hochschule Zwickau) und die Berufsakademie Sachsen.
[2] Die Studie „beeinträchtigt studieren – best“ wurde im Auftrag des Deutschen Studentenwerks erstmals 2010/2011 (Best 1) durchgeführt und ist eine Sondererhebung zur Situation von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. Die Folgeerhebung ist die Best-2-Studie, in deren Rahmen die Daten 2016 und 2017 erhoben wurden.
[3] Bis 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK).
[4] Die Sozialerhebung wird seit 1951 im Auftrag des Deutschen Studentenwerks durchgeführt und befasst sich mit der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden in Deutschland.
[5] Einige Aktionspläne finden sich auf der Seite der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung https://www.studentenwerke.de/de/content/online-bibliothek sowie auf der Seite der Koordinierungsstelle https://www.chancengleichheit-in-sachsen.de.
[6] Aktionspläne sind ein „hilfreicher Kompass auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschule“ (Schindler 2014: o. S.). Sie können genutzt werden, um „Ziele für mehr Chancengleichheit zu vereinbaren und diese mit konkreten Maßnahmen und Strukturen abzusichern“ (ebd.). Mittlerweile gibt es deutschlandweit viele Hochschulen, die zur Umsetzung der UN-BRK Aktionspläne verfasst haben. Sachsen ist jedoch das einzige Bundesland, in dem flächendeckend alle Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Berufsakademie sowie die Kunst- und Musikhochschulen Aktionspläne erarbeitet und verabschiedet haben.
[7] Beispielhaft dafür stehen die Veranstaltungen „Inklusion gestalten“ oder „Musik bewegt Barrieren“ der Hochschule für Musik Dresden.
[8] In einem Projekt konzentriert sich die Palucca Hochschule für Tanz in Kooperation mit der Technischen Universität Dresden derzeit auf einen Aspekt der nicht sichtbaren Beeinträchtigungen. Das Ziel ist die langfristige Reduzierung und Prävention von Essstörungen bei Tänzerinnen und Tänzern.
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