Das Recht auf Teilhabe aller Menschen an (musischer) Bildung hat durch das Bekenntnis vieler Staaten (Deutschland 2009) zur Inklusion eine klare und eindeutige Grundlage. Die Gesellschaften verpflichten sich schrittweise, die in der UN-Behindertenrechtskonvention benannten Ziele der Inklusion umzusetzen und allen Menschen ihnen gemäße barrierefreie Wege hin zu deren individuell formulierten Zielen anzubieten.
Inklusion beschränkt sich nicht auf Menschen mit Behinderung, sondern schließt ausnahmslos und bedingungslos alle Menschen ein: Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Seniorinnen und Senioren, Menschen verschiedener sozialer Schichten und verschiedener Herkunft und Religion, Menschen mit besonderem Förderbedarf, also Hochbegabte, genauso wie Menschen mit geringen Lernerfahrungen.
Die vollständigen Teilhabemöglichkeiten aller Menschen sollen schrittweise durch eine Öffnung aller gesellschaftlichen Bereiche (Bildung, Arbeit, Wohnen etc.) erreicht werden. Nicht innerhalb besonderer Strukturen und Gegebenheiten sollen sich dem Menschen Teilhabemöglichkeiten erschließen, sondern gesellschaftliche Rahmenbedingungen sollen im Laufe der Zeit soweit angepasst werden, dass diese der „realen Vielfalt des Menschlichen“ immer besser gerecht werden. Bezogen auf den musischen Bildungsbereich bedeutet dies, dass auch jede öffentlich geförderte Musikschule dergestalt (personell, sächlich, baulich etc.) ausgestattet ist, dass sie jede Schülerin und jeden Schüler angemessen unterrichten und betreuen kann.
Die grundsätzliche Öffnung der Musikschulen verlangt auch von den Musikhochschulen eine Erweiterung der musikpädagogischen Qualifikationen.
Das Studium an einer Musikhochschule stellt sich den benannten Herausforderungen der Zeit in zweierlei Hinsicht:
- Es bereitet seine Absolventinnen und Absolventen auf deren immer heterogener werdende Zielgruppe (Schülerinnen und Schüler) an ihrem Arbeitsplatz Musikschule und im privaten Musikunterricht vor und
- es vermittelt Kompetenzen für die bildungspolitisch gewollten Kooperationen der Musikschulen mit Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Seniorenheimen und Förderstätten für Menschen mit Behinderung (vgl. hierzu die Erklärung der kommunalen Spitzenverbände aus dem Jahr 2011 und KGSt 2012).
Die Ausbildung der Studentinnen und Studenten an den Musikhochschulen bedarf für beide Bereiche einer Fortschreibung ihrer bisherigen Inhalte. Diese Fortschreibung stellt die bisherige Arbeit der Musikhochschulen nicht infrage, sondern greift sie auf, benennt systemrelevante Bereiche gelingender Musikpädagogik und deren Relevanz gerade in den hinzukommenden Praxisfeldern der künftigen Musiklehrerinnen und -lehrer. Sie bestätigt die Erfahrungen der bisherigen Ausbildung, verlangt einen Transfer der Erkenntnisse auch in die Arbeit mit neuen Zielgruppen, in größeren Sozialformen und in Kooperationen und ergänzt diese mit sonderpädagogischem Wissen.
Eine inklusive Musikpädagogik erkennt unterschiedliche Facetten der Pädagogik mit verschiedenen Zielgruppen (jung – alt, mit Behinderung – ohne Behinderung, bildungsnah – bildungsfern …) an, sieht ihre Aufgabe aber vor allem darin, für die Lehrpraxis verwertbare grundsätzliche Aussagen zur Diversität zu treffen.
Die Wahrnehmung und kompetente Reaktion auf individuell voneinander je verschiedene Motivationen – ein Instrument zu spielen, auf unterschiedliche Lernerfahrungen, Lernzeiten, Abstraktionsfähigkeiten und Aufmerksamkeitsspannen der Schülerinnen und Schüler – erweist sich in der Praxis als zielführendere pädagogische Kernkompetenz für Lehrerinnen und Lehrer, als der Versuch durch Schubladen für Menschen mit Behinderung, Mädchen, Seniorinnen und Senioren, Männer … – homogene Gruppen, denen wieder mit Konzepten begegnet werden kann – herzustellen.
Unverzichtbar ist gleichzeitig die Bereitschaft und die Fähigkeit der Lehrkräfte, sich für inklusionsimmanente Strukturen und Lernbedingungen im Inklusionsprozess einzusetzen. Das Ziel eines gemeinsamen Lebens und Lernens für alle verlangt gemeinsame Reflexion und Planung aller am Lernprozess Beteiligten und die Fähigkeit, Probleme kollegial im Team zu lösen.
Bereits aus den hier vorliegenden Zeilen wird deutlich, dass die Etablierung einer inklusiven Musikpädagogik an Musikhochschulen eine fortwährende Praxisanbindung verlangt und zum Beispiel in Form einer dualen Ausbildung mit einem externen Partner, der über reiche inklusive Erfahrungen verfügt, durchgeführt werden sollte. Nur auf diesem Weg ließe sich gewährleisten, dass die Studentinnen und Studenten in einer ihnen gemäßen Art und Weise ihr Selbstverständnis in das erweiterte Berufsbild des Musiklehrers oder der Musiklehrerin entwickeln können.
Über die Kompetenzerweiterung ihrer Studierenden im Sinne der Inklusion leistet die Musikhochschule ihren Beitrag gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention und schafft die Grundlagen, dass die angehenden Musiklehrerinnen und -lehrer allen Menschen ihnen gemäße Wege hin zu einem selbstbestimmten, von individuell erfahrenem Sinn getragenem Musizieren, allein, aber vor allem auch in der Gemeinschaft, anbieten können.
Aufgaben einer inklusiven Musikpädagogik
Die politisch beschlossene und menschlich wünschenswerte Inklusion stellt auch Musiklehrerinnen und -lehrer vor die Herausforderung, ihr Berufsbild und ihr Selbstverständnis zu erweitern.
Die Anforderungen für Absolventinnen und Absolventen der Musikhochschulen, an deren künftigen und möglichen Arbeitsplätzen, verändern sich in immer schneller werdender Geschwindigkeit und verlangen eine über die bisher übliche und ausreichende Erweiterung der pädagogischen Kompetenzen (z. B. Unterricht in kleinen Gruppen, Einbeziehung aktueller Stilistiken ...) hinausreichende Reaktionen der Musikhochschulen.
Neue Zuständigkeiten der Musiklehrerinnen und -lehrer in Kindertagesstätten, in Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen oder in der pädagogischen Arbeit mit alten Menschen verändern die bisherigen Gedankengebäude über die Aufgaben, Möglichkeiten und Ziele der (Musik-)Pädagogik grundlegend.
Das klassische Dienstleistungsangebot des „Meisters“ für die zumeist jungen, freiwillig lernenden und aufnahmefähigen Schülerinnen und Schüler, das lediglich zwischen der Förderung von Begabten und der Breitenbildung unterscheidet, erhält durch die politisch gewollte Anbindung an Pflichtbereiche der allgemeinbildenden Schule und die verstärkte Öffnung für neue Zielgruppen neue Dimensionen:
- Der Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die nicht mehr nur freiwillig das Angebot der Musiklehrkräfte aufsuchen oder zumindest von einem wohlwollenden und unterstützenden Elternhaus geschickt werden, verlangt zunehmend die Kompetenz der Musiklehrkräfte, mit Schwierigkeiten, wie einer nachlassenden Disziplin, schwankender Konzentrationsfähigkeit oder mangelnder intrinsischer Motivation, sinnvoll umzugehen.
- Erwachsene suchen Ausgleich zu ihrem zeitintensiven und anstrengenden Arbeitsleben, ohne allerdings wirklich in die eigene Ausbildung investieren zu können.
- Im Falle der Arbeit mit alten Menschen geht es nicht mehr nur um den Aufbau und die Erweiterung von Kompetenzen, sondern um einen menschenwürdigen Erhalt und Abbau vorhandener Kompetenzen.
- Die Möglichkeit individueller Sinnfindung durch Musik und das aktive Musizieren, also die als bereichernd erlebte Erfahrung, mit seinen erworbenen Qualifikationen etwas anfangen zu können, rückt vermehrt in den Fokus musikpädagogischer Arbeit.
Wenn wirklich jeder Mensch die Chance erhalten soll, für sich zu erleben, ob Musik und das aktive Musizieren das eigene Leben bereichern können oder weiterhin bereichern, dann muss
- die Lehrerausbildung an den Hochschulen die Zuständigkeit für neue und sich verändernde Zielgruppen annehmen, ihre bisherigen Ausbildungsinhalte ergänzen und die individuellen Zielvorstellungen und Möglichkeiten der kommenden Schülerinnen und Schüler und ihrer Studierenden ernst nehmen, also sich einem erweiterten Pädagogikbegriff stellen;
- diese neue Aufgabe (Inklusion) gleichzeitig so verständlich in die Gesellschaft vermittelt werden, dass die Politik ihre eigene Verantwortung für die Verwirklichung der Inklusion wahrnimmt und durch kräftige Investitionen allen Menschen optimale Förderbedingungen ermöglicht.
Beide genannten Bedingungen sind für die Umsetzung der Ziele der Inklusion Voraussetzung. Auch der zweite Aspekt ist zum Beispiel in einem Masterstudiengang „Inklusive Musikpädagogik“ ausreichend zu thematisieren, weil Musiklehrerinnen und Musiklehrer ihre neu erworbenen Kompetenzen nur gemeinsam mit der Politik verantwortbar leisten können.
Die größte Herausforderung wird jedoch darin bestehen, den jungen Studentinnen und Studenten Einsichten in eine Praxis zu gewähren, die ihrer eigenen musikalischen Geschichte zumeist weitgehend widerspricht.
Musikpädagogische Grundannahmen
Jeder Mensch, der will, kann Musikmachen lernen. Er lernt, weil er „es“ können will. Weil Können Spaß macht. Weil Können ermöglicht dazuzugehören. Weil Können Chancen eröffnet.
Jenseits der Fragestellung, ob eine künstlerische Ausbildung auch bei Seniorinnen und Senioren, kleinen Kindern oder Menschen mit Behinderung zu Kunst führt, benennt die inklusive Musikpädagogik nicht die Künstlerin oder den Künstler, sondern den Menschen als ihr Ziel. Den Menschen, dem es durch seine von ihm zunehmend bewusst eingesetzten Fertigkeiten und Fähigkeiten gelingt, sich auszudrücken, sich selbstbestimmt mitzuteilen und mit sich selbst und mit anderen Menschen in Kontakt und Kommunikation zu kommen.
Selbstbestimmung, Selbstverantwortung und Selbständigkeit sind die Ziele, die auch den Weg und die Strukturen der Ausbildung bestimmen. Hinzu kommt das Ziel der Kompatibilität der Musikerinnen und Musiker. Begreift man Mu sik und das Musizieren als Möglichkeit des Ausdrucks und der Kommunikation, so muss in der Ausbildung besonderer Wert auf die Beherrschung einer gemeinsamen „Sprache“ gelegt werden.
„Jeder Mensch ist für Musik empfänglich, also in diesem Sinne musikalisch“. Diese Feststellung von Werner Probst, Professor an der Hochschule Bochum, ist der Ausgangspunkt und die Grundlage aller weiteren Überlegungen: Musik ist ein Spiel, das jeder Mensch mitspielen kann, der sich auf ein Minimum an Regeln einlässt. Die besonderen Fähigkeiten jeder Mitspielerin oder jedes Mitspielers, mit oder ohne Behinderung, tragen zu einer Gestaltung eines Werks bei und ermöglichen durch ihre „Selbst-Verständlichkeit“, dass die Musizierenden ihre und die Beteiligung der anderen als wesentlich für die entstehende Gesamtproduktion erfahren und begreifen können.
Das Menschenrecht auf Teilhabe an Kunst und Kultur gilt bedingungslos für jeden Menschen. Gleichzeitig schließt es das Recht auf Teilhabe an Bildung und Ausbildung der je eigenen Fähigkeiten ausdrücklich ein.
Menschen wollen sich in und durch Musik ausdrücken, sie wollen über Musik kommunizieren, mit anderen und mit sich selbst. Sie wollen aber auch Teil einer musizierenden Gemeinschaft werden. Deshalb muss ihr Können kompatibel mit dem anderer Musikerinnen und Musiker sein. Musik als „Kunst in der Zeit“ verlangt Regelkenntnis, Regelverständnis und Regelbeachtung.
Die „inklusive Musikpädagogik“ kennt hierfür viele Spielregeln – einfache und ein wenig schwerere –, die es ermöglichen, dass jede und jeder, die oder der will, dabei sein kann. Musiklehrerinnen und -lehrer lernen, diese Regeln zu vermitteln.
Kein Mensch muss hierbei das ganze Regelwerk der Musik beherrschen, um seine Leistung genießen und einen auch für ihn selbst erkennbar wichtigen Beitrag bei der Gestaltung eines Musikstücks erkennen zu können.
Versteht man Teilhabe dergestalt, dass jeder Mensch, allein weil er Mensch ist, einen Teil der Welt hat bzw. besitzt, leiten sich daraus Rechte jedes Individuums ab. Gleichzeitig aber die Pflicht jedes Menschen, sich um eine gelingende Kommunikation zu bemühen, und der Auftrag der Musikpädagogik liegt darin, diese Kommunikationsfähigkeit zu fördern.
Viele Menschen können oft mehr, als sie sich selbst und ihre Umwelt ihnen gemeinhin zutraut. Dieses Können gilt es, gemeinsam zu entdecken, dieses Können gilt es, bewusst zu machen und an dieses Können gilt es anzuknüpfen.
Optimale Förderung für alle beginnt mit der Erkenntnis, dass Menschen verschieden sind, also individuelle Lernangebote brauchen und dass individuelle Lernangebote flexible Strukturen benötigen.
Die Kompetenzorientierung des Lehrens und Lernens setzt eine fundierte Auseinandersetzung mit den Lerngegenständen voraus. Das zeitintensive individuelle Üben ist durch keine noch so wohlmeinende Methode zu ersetzen.
Zwischenstationen auf dem langen Weg zu einer inklusiven Musikpädagogik
Bereits vor weit über 30 Jahren erkannte Werner Probst, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zur Musik über das eigene Erleben und Tun verwehrt bleibt und weiter, dass die Lehrerfortbildung und die Kooperation mit den Förderschulen die Schlüssel zu einer Öffnung der Musikschulen auch für Menschen mit Behinderung sind. Für den Verband deutscher Musikschulen (VdM) richtete er deshalb an der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW eine bis heute bundesweit einzigartige Lehrerfortbildung mit dem Thema „Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderung und für von Behinderung Bedrohte“ ein, der im Beitrag „BLIMBAM“ beschrieben wird.
Der zweijährige berufsbegleitende Lehrgang bildet Musikschullehrkräfte zu Musiklehrkräften für Menschen mit Behinderung weiter.
Damit folgt der Trägerverband aller öffentlicher Musikschulen ganz dem Grundgedanken der Inklusion, dass sich auch das System, also die Musikschulen und die in ihr tätigen Menschen selbst, ändern müssen, wenn Menschen mit Behinderung die Teilhabe an Bildung weitgehend barrierefrei ermöglicht werden soll.
Die Anerkennung der Einzigartigkeit, der Würde und der Gleichwertigkeit aller Menschen war lange vor der „Erfindung“ des Begriffs Inklusion die Basis aller Überlegungen von Probst und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Dergestalt nähert sich der Lebensraum Musikschule Schritt für Schritt einer ausnahmslosen Teilhabe aller Menschen. Es entsteht eine Dynamik, deren Kraft auf die gesamte Musikschule, aber auch auf andere Lebensräume ausstrahlt.
Die in 30 Jahren an vielen Musikschulen in Deutschland gemachten Erfahrungen nehmen Stellung zum Spannungsfeld von Integration und Inklusion und benennen Bedingungen gelingender Pädagogik in einer Musikschule für alle. Dem einzelnen Menschen verpflichtet, fordern die Erfahrungen aller Beteiligten – der Menschen mit Behinderung, der Lehrkräfte, der Eltern und der „Zaungäste“ – heraus, systemrelevante Bereiche inklusiver Musikpädagogik (Inhalt, Zeit, Vorbilder, Strukturen, angstfreie Lernräume) zu reflektieren und die Qualität des Unterrichtsprozesses und der Unterrichtsergebnisse sowie die Würde der Beteiligten in das Zentrum aller Überlegungen und allen künftigen Handelns zu stellen.
Die gewonnenen Erfahrungen können auch der Schlüssel für bildungspolitische Herausforderungen unserer Zeit sein. Inklusion verlangt die Anpassung des Systems an die Bedürfnisse des einzelnen Menschen und eine individuelle Förderung durch ein auf ihn zugeschnittenes Angebot.
Die Integration von Menschen mit Behinderung, von (jungen wie alten) Erwachsenen, von Menschen mit Migrationshintergrund in das Angebot der Musikschulen fordert eine hervorragende Ausbildung der Lehrkräfte und Rahmenbedingungen an Schulen, die flexibel genug sind, um den besonderen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
Der zu Ende gedachte Gedanke einer inklusiven Musikpädagogik verbietet allerdings die Formulierung von Rezepten oder von allgemeinen Empfehlungen für den Unterricht, weil diese den konkreten Blick auf das Individuum nicht überflüssig machen. Individuelle Lehrpläne, die der Einzigartigkeit der Menschen eine zentrale Bedeutung für den Lernprozess beimessen, ergänzen die sinnvolle Orientierung an spezifischen, fachgebundenen Lehrplänen.
Lernen ist ein eigenaktiver Prozess. Deshalb ist
individualisiertes Lehren ein Grundgedanke der Inklusion, der vor allem
Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zugutekommen wird. Gleichzeitig ist
das durch die Inklusion geforderte gemeinsame Lernen aber auch als
„pädagogischer Stresstest“ ein Gewinn für alle Schülerinnen und Schüler sowie
die Basis für eine gesunde gesellschaftliche
Entwicklung.
Weitere Informationen:
www.musikschule-fuerth.de/paedagogik-inklusion/berufung-musiker/das-projekt
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