Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops III der Netzwerktagung sind ausnahmslos alle, allerdings in sehr unterschiedlicher Weise, mit der Thematik des „Reden über …“ oder „Berichten über … inklusiv konzipierte künstlerische Projekte“ befasst: Sie sind beispielsweise Presseverantwortliche von Organisationen, managen Festivals, produzieren oder finanzieren inklusiv-künstlerische Projekte, arbeiten wissenschaftlich im Themenfeld und/oder sind selbst künstlerisch tätig.
Jede und jeder hat sich schon über Berichterstattung oder auch Nicht-Berichterstattung aufgeregt, geärgert, gefreut. Jede und jeder möchte, dass ihre jeweiligen Projekte in der medialen Öffentlichkeit wahrgenommen werden – und dass nach den Regeln der Kunst, das heißt nach den Regeln eines normalen Pressebetriebs, über sie berichtet wird. Was aber ist im Kontext Behinderung ein normaler Betrieb, welches sind die Regeln der Kunst?
- Der einleitende Vortrag "Zur Öffentlichkeitsarbeit und medialen Selbstdarstellung inklusiver Künstlergruppen" von Peter Tiedeken, Vertretungsprofessor an der Fachhochschule Neubrandenburg, verweist auf Dilemmata, die in der Praxis der Pressearbeit und der Berichterstattung zutage treten.
- Peter Worms, Pressesprecher und verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gold-Krämer-Stiftung in Köln-Frechen, verweist in einem Beitrag "Impulse für die Kommunikation in der Kultur" auf die Medienkooperationen der Stiftung, insbesondere mit der lokalen Presse.
Fazit
Inklusive Projekte, die sich als Teil des allgemeinen Kulturlebens verstehen, wollen auch so wahrgenommen werden. Künstlerinnen und Künstler mit Beeinträchtigung, die sich als Teil des allgemeinen Kulturlebens verstehen, wollen von der Presse unabhängig von ihrer Beeinträchtigung als Kulturschaffende wahrgenommen und rezensiert werden. Das Dilemma: „Behinderung“ ist ein nicht unbedeutender Nachrichtenwertfaktor. Der Verzicht auf diesen Nachrichtenwertfaktor führt zu weniger Public Relation, in der Folge auch zu weniger ökonomischem Erfolg und schließlich auch zu weniger gesellschaftlicher Anerkennung.
Wie also mit diesem Dilemma umgehen? Soll die Tatsache der Behinderung in der Pressearbeit der Ensembles oder der Künstlerinnen und Künstler nicht benannt werden? Wenn sie benannt wird – mit welchen Formulierungen? Die Zunahme an inklusiven Projekten und Produktionen macht Antworten auf diese Fragen immer wichtiger.
Ein Beispiel für neue Ansätze in der Journalistik zeigt die Sonderausgabe der „Tageszeitung“ („taz“) vom 2. Dezember 2016: In „freundlicher Übernahme“ haben Menschen mit Beeinträchtigung die gesamte Ausgabe dieses Tages gestaltet.[1]
Für die Pressearbeit ist es auch von Belang, wie die Gruppen oder Künstlerinnen und Künstler über sich selbst erzählen. Welche Sprache finden sie selbst, wenn sie sich beschreiben?
Angemessene Pressearbeit vonseiten der Projekte und ein richtiges
Gesehen-Werden kann nur stattfinden, wenn die Produzierenden, die Vereine, Institutionen, Bands und Ensembles ihr eigenes Selbstverständnis diskutieren und klären. Und aus diesem Selbstverständnis heraus nach Verbündeten suchen und eine Strategie für ihre Präsenz in der Öffentlichkeit entwickeln. Partizipation im Kulturbetrieb und in der Berichterstattung ist das zukünftige Mittel der Wahl.
[1] Siehe www.taz.de/!p5043.
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