Deutschland hat das „Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“am 30. März 2007 unterzeichnet und am 24. Februar 2009 ratifiziert. Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, abgekürzt meist UN-BRK, hat Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft, fordert sie doch von den Staaten die aktive Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, einer Gesellschaft also, die all ihren Mitgliedern auf der Basis der Menschenrechte die gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht.
Weiterlesen Irmgard Merkt: Kultur und das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen"