Das Recht auf Teilhabe aller Menschen an (musischer) Bildung hat durch das Bekenntnis vieler Staaten (Deutschland 2009) zur Inklusion eine klare und eindeutige Grundlage. Die Gesellschaften verpflichten sich schrittweise, die in der UN-Behindertenrechtskonvention benannten Ziele der Inklusion umzusetzen und allen Menschen ihnen gemäße barrierefreie Wege hin zu deren individuell formulierten Zielen anzubieten.
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