Es sind primär Fragen der Praxis, die den Diskurs der Fachtagung prägen. Wie können wir die Presse davon überzeugen, mehr über Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung zu berichten? Wie können wir die Medienpartnerinnen und -partner gleichzeitig für eine angemessene, das heißt nicht diskriminierende Berichterstattung, sensibilisieren?
Und was können Künstlerkollektive
aktiv tun, um Ziele der Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen? Zweifelslos handelt
es sich dabei um wichtige Fragen, die sich die Praktikerinnen und Praktiker
stellen müssen. Auf eine gut funktionierende Pressearbeit[1] sind auch inklusive Künstlerkollektive angewiesen, nicht nur, um potenzielle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer für anstehende Projekte zu gewinnen, sondern
auch finanzielle Förderer, die zur Durchführung der Kunst- und Kulturprojekte
benötigt werden. Bei der Vergabe von Spenden und Fördermitteln bleibt die
Qualität der geleisteten Öffentlichkeitsarbeit ein entscheidendes Kriterium.
Dieser Artikel will den Blickwinkel jedoch zunächst auf eine andere – oder
genauer – vorausgestellte Frage richten. Vor der Konzeptionierung und
Optimierung von Strategien der Öffentlichkeitsarbeit ist zu klären, welche
Ziele Künstlerkollektive mit ihrer Pressearbeit verfolgen und wieso die Gruppen
überhaupt auf eine breite Außenwirkung angewiesen sind. Nach einer kurzen
Aufarbeitung der im Fachdiskurs artikulierten Kritik an der medialen Repräsentation
von Menschen mit Behinderung erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit
einigen ausgewählten Zielen, die inklusive Künstlerkollektive mit ihrer
Öffentlichkeitsarbeit verfolgen.
Zur quantitativen und qualitativen Kritik an der medialen Repräsentation von Menschen mit Behinderung
Mit Peter Radtke (2007) kann festgestellt werden, dass die mediale Repräsentation von Menschen mit Behinderung sowohl quantitativ als auch qualitativ kritisiert wird. Im Rahmen der quantitativen Kritik wird problematisiert, dass auch gegenwärtig noch zu wenige Menschen mit Behinderung in den Medien vertreten seien. Als „Spiegel der Gesellschaft“ (Maskos 2013) stünden Medien in der Verantwortung, Sozialität in ihrer gesamten Heterogenität zu repräsentieren. Diese Auffassung vertritt auch Susanne Keuchel (2017), die nach der Auswertung einer einschlägigen Studie zu dem Schluss kommt, dass mit einem Anteil von nur 0,18 Prozent deutlich zu wenige Menschen mit Behinderung im deutschen Fernsehen zu sehen seien. Radtke hingegen teilt diesen rein quantitativen Standpunkt nicht:
Gehen wir von den rund zehn Prozent der Bevölkerung aus, die eine mehr oder weniger offensichtliche Behinderung aufweisen, so müssen wir selbstverständlich einräumen, dass Menschen mit Behinderung [in den Medien] unterpräsentiert sind. […] Aber ist es Aufgabe der Medien alle Bevölkerungsgruppen quantitativ exakt abzubilden? Wir bräuchten dann in einer Fernsehserie oder einem Spielfilm nur noch auf die korrekte demografische Aufschlüsselung achten. Ob daraus eine vorzeigbare Haltung zu konstruieren ist, bleibe dahingestellt. Es kann folglich nicht um eine mathematische Eins-zu-Eins-Abbildung gehen.
(Radtke 2007: 2)
Auch was mit einer erreichten Quote für Menschen mit Behinderung auf sozialpolitischer Ebene tatsächlich geleistet wäre, bleibt zu erklären. Die quantitative Kritik erschöpft sich daher auch nicht in der Forderung nach einer zahlenmäßig repräsentativen Abbildung der Personengruppe. Das festgestellte Ungleichgewicht in der medialen Berichterstattung gilt hier vielmehr als ein Indikator für die mangelhafte gesellschaftliche Anerkennung von Menschen mit Behinderung. Neben einer verhältnismäßigen Abbildung sei entscheidend, in welcher Weise der Personenkreis repräsentiert und inszeniert werde. Die quantitative Kritik verbindet sich daher in der Regel mit einer Problematisierung der Qualität behinderungsspezifischer Darstellungen. Ingo Bosse (2016) stellt fest, dass Behinderung in den Medien überwiegend als individuelles Problem einer leidenden Person dargestellt wird. Populäre Vorurteile werden dabei bewusst aufgegriffen und in Szene gesetzt, wie zum Beispiel der in allen Lebenslagen „unterstützungsbedürftige Hilfeempfänger“, dessen Schicksal alles überschattet, aber auch umgekehrt der „Superkrüppel“, der seine Behinderung aus sich selbst heraus überwindet. Beide Darstellungsformen werden als unverhältnismäßige Übertreibungen kritisiert, die zur Manifestierung und Reproduktion unrealistischer Stereotypen beitragen. Auch Radtke kritisiert diese Homogenisierungstendenzen:
Die Qualität der Darstellung bestimmt das Bild von Menschen mit Behinderung. Batman oder Bettelmann – zweifellos sind die Unterschiede nicht mehr so krass wie zu Zeiten von Aktion Sorgenkind. Doch auch heute fehlt noch häufig das gesunde Mittelmaß.
(Radtke 2007: 4)
Gefordert wird damit eine möglichst realitätsnahe Abbildung von Menschen mit Behinderung, die diese als „normale“ und „gleiche“ Bürgerinnen und Bürger präsentiert. Rechtlich bestärkt wird diese Forderung durch Art. 8 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Alle Medienorgane sind zukünftig aufgefordert, wirksame Kampagnen zu initiieren, um ein allgemeines Bewusstsein für die besonderen Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung zu schaffen. Die künstlerisch-kreativen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung werden explizit mit Art. 30 UN-BRK aufgeführt. Betont wird auch hier die besondere Bedeutung der Außenwirkung:
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
(Art. 30 Abs. 2 UN-BRK)
Die künstlerischen Werke sind demnach der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, nicht nur, um eine breite Rezeption zu ermöglichen, sondern auch um den Künstlerinnen und Künstlern zukünftig mehr Anerkennung für ihre Kunst zu verschaffen. Bezugnehmend auf die UN-BRK führt Irmgard Merkt dieses Anliegen weiter aus: „Der Blick auf die [künstlerischen] Leistungen, die Menschen mit Behinderung für die Gesellschaft erbringen, entlässt diese endlich aus der Position des immer nur und vielleicht sogar lebenslang Nehmenden.“ (Merkt 2012: 28) In diesem Zusammenhang fungiert Öffentlichkeitsarbeit als ein wichtiges Instrument zur Herstellung allgemeiner Anerkennung für die künstlerischen Leistungen inklusiver Künstlergruppen. Bei dieser Argumentation ist jedoch die immanente Logik problematisch: Soll die Anerkennung von Menschen mit Behinderung umgekehrt von ihren künstlerischen Leistungen abhängen?
Zur Problematik der Anerkennung künstlerischer Leistungen
Wenn betont wird, dass die künstlerischen Leistungen von Menschen mit Behinderung als Bereicherung für die Gesellschaft zu betrachten sind, dann bezieht sich diese Erwartung auf die allgemeine Nützlichkeit der Menschen. Die Tatsache, dass die Achtung einer Personengruppe zu einem Wert erklärt wird, lässt auf eine Gesellschaft schließen, in der die Verachtung bestimmter Personengruppen eine Normalität ist. Paul Mecheril und Melanie Plößer (2009: 201) problematisieren die hier angesprochene affirmative Logik abstrakter Anerkennungsverfahren: „Anerkennen von nicht dominanten Positionen und Gruppen, von bisher eher marginalisierten Identitäten heißt damit auch immer, die symbolische Ordnung anzuerkennen und zu bestärken.“ In diesem Zusammenhang ist zu fragen, ob Öffentlichkeitsarbeit für inklusive Künstlerkollektive in dem Bestreben, gesellschaftliche Abwertungsprozesse von Menschen mit Behinderung zu kompensieren, nicht Gefahr läuft, damit geltende Anerkennungspositionen zu affirmieren – denn den gesellschaftlichen Abwertungsprozessen begegnet die Öffentlichkeitsarbeit mit der Anerkennung der Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung. Öffentlichkeitsarbeit für inklusive Künstlergruppen folgt damit einer problematischen gesellschaftlichen Logik von Achtung und Verachtung, indem sie Anerkennung an den Maßstäben geltender Ordnung anstrebt. Die Forderung nach Anerkennung ist deshalb ambivalent zu beurteilen, weil Erfolg, der Anerkennung verdient, immer auch die Kehrseite miteinschließt, dass Erfolglosigkeit „gerechterweise“ Verachtung verdient. Diese Logik von „Erfolg und Anerkennung“ bleibt verhaftet in der Bewährung an äußeren Maßstäben, an denen Menschen beurteilt werden und ihnen ein Wert zugeschrieben wird, den sie – logischerweise – eben auch aberkannt bekommen können. So bleibt individuelle Anerkennung abhängig von der Produktion einer künstlerischen Leistung, die als Ausgangspunkt einer Wertzuschreibung jemandem „angerechnet“ werden kann. Aber was, wenn künstlerische Leistungen nicht als „gelungen“ gelten? Und was, wenn sich keine Leistungen finden lassen, die einen wertschätzenden Rückschluss auf das Subjekt begründen?
Zur Selbstvermarktungsfunktion von Öffentlichkeitsarbeit
Neben der Initiierung von Kampagnen zur gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung folgen inklusive Künstlergruppen mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit vor allem der Notwendigkeit der Selbstvermarktung. Öffentlichkeitsarbeit kann demnach als „strategisch geplante Kommunikation“ (Hoffjann 2013: 80) verstanden werden, die der Erschließung neuer Absatzmärkte, der Erhöhung des Bekanntheitsgrads, der Akquise neuer Zielgruppen sowie dem Aufbau oder der Veränderung eines Images dienen soll (vgl. Meiert 2007). Somit lässt sich Öffentlichkeitsarbeit bestimmen als ein unverzichtbares Marketinginstrument in der Selbstvermarktung. Auch inklusive Künstlerkollektive sind darauf verwiesen, sich in der Konkurrenz um Berichterstattung zu bewähren, das heißt, sie müssen sich medial platzieren, um öffentlich auf ihre künstlerischen Dienstleistungen und Produkte aufmerksam zu machen.
Zur Absicherung ihrer Existenz ist ein Großteil der inklusiven Künstlerkollektive auf zusätzliche Förder- und Spendenmittel angewiesen. Auch im Rahmen des „Fördermittelgeschäfts“ (Schmotz 2014) konkurrieren die inklusiven Künstlerkollektive mit ihren Anträgen um begrenzte und daher sehr begehrte Fördertöpfe. Ein entscheidendes Kriterium[2] bei der Vergabe der Mittel ist die Beurteilung der geleisteten Pressearbeit. Die Künstlerinnen und Künstler sind damit direkt aufgefordert, sich immer wieder neue Konzepte zu überlegen, um sich von anderen Antragsstellerinnen und Antragstellern abzuheben und sich mit innovativen Konzepten zur Pressearbeit, die auf eine breite und nachhaltige Außenwirkung abzielen, im Auswahlverfahren gegen ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber durchzusetzen. Inklusive Künstlergruppen möchten sich also für die Medienberichterstattung qualifizieren, auch, um dadurch ihre Chancen auf existenzsichernde Fördermittel zu erhöhen. Auf diese Konkurrenzlage beziehen sich inklusive Künstlerkollektive in der Regel mit großer Selbstverständlichkeit, wenn sie Öffentlichkeitsarbeit nicht nur betreiben müssen, sondern auch wollen. Schließlich wird die erfolgreiche Selbstvermarktung durch geschickte Öffentlichkeitsarbeit im Fördergeschäft selbst anerkennenswert. Mit Stefan Frerichs (2000) und Ingo Bosse (2016) ist anzunehmen, dass sich inklusive Künstlergruppen primär über den Nachrichtenwert[3] „Behinderung“ für die Berichterstattung qualifizieren und somit in diesem spezifischen Themenfeld in direkter Konkurrenz zu anderen Künstlerkollektiven mit Menschen mit Behinderung stehen. Dabei ringen inklusive Kollektive stets mit dem Widerspruch, sich zwar mit dem Nachrichtenwert „Behinderung“ für die Berichterstattung zu qualifizieren, gleichzeitig wollen die Künstlergruppen gerade nicht auf diesen Wert reduziert werden, sondern für ihre Kunst anerkannt sein. Die Gruppen sind daher bemüht, die Besonderheiten ihrer künstlerischen Identität herauszustellen, dies aber nicht allein, um sich von der Zuschreibung „Behinderung“ zu emanzipieren, sondern auch, um sich so von der Masse der inzwischen entstandenen inklusiven Kollektive abzusetzen und ein medial ansprechendes und einzigartiges Image von sich zu präsentieren.
Ein Plädoyer für die Kunst als Selbstzweck
Inklusive Künstlerkollektive stehen zukünftig vor der Herausforderung, ihre Öffentlichkeitsarbeit zu professionalisieren. Um sich in der Konkurrenz um Berichterstattung zu bewähren, müssen die Künstlergruppen ihre Selbstvermarktungsstrategien optimieren und sich verstärkt mit Konzepten der Imagebildung auseinandersetzen. Für die Künstlergruppen stellt sich diese Anforderung als unumgänglicher Sachzwang dar: Öffentlichkeitsarbeit ist hier nicht nur eine Strategie zur Erschließung neuer Absatzmärkte, sondern zugleich ein entscheidender Faktor bei der Vergabe der existenzsichernden Fördermittel. Die zunehmende Ausrichtung der Fördermittelvergabe an den Selbstvermarktungskompetenzen der Künstlergruppen ist hier zu kritisieren. Künstlergruppen, die mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Kulturellen Bildung und Inklusion von Menschen mit Behinderung leisten, aber an den Anforderungen moderner Öffentlichkeitsarbeit scheitern, sehen sich somit in ihrer Existenz bedroht. Im Ergebnis haben es weniger innovative Projekte deutlich schwerer, sich am Markt zu behaupten, und das, obwohl ihr Angebot vielleicht viel Zuspruch vonseiten der Nutzerinnen und Nutzer erhält.
Ein Großteil der inklusiven Künstlergruppen nutzt Öffentlichkeitsarbeit jedoch nicht ausschließlich für ökonomische Zwecke, sondern will über den Weg der Berichterstattung die künstlerischen Leistungen von Menschen mit Behinderung öffentlich machen, um sie so gesellschaftlich zu würdigen. Dieser Selbstanspruch ist ebenfalls kritisch zu betrachten, da die kompensatorische Anerkennung einer marginalisierten Gruppe nur gefordert wird,
wenn das Zusammenleben von einer Normativität geprägt ist, die Abstraktionen gegen den Einzelnen beinhaltet […]. In der Forderung nach Anerkennung von Diversity ist eine solche abstrahierende Normativität also stets mitgedacht – und ebenso abstrakt negiert: Nicht kritisiert, nicht zurückgewiesen, nicht bekämpft, sondern: ihrerseits missachtet.
(Schnath 2015: 88)
Die besondere Anerkennung der Künstlerinnen und Künstler und ihrer Leistungen lässt auf eine Gesellschaft schließen, in der Menschen mit Behinderung ständig bewertet, an ihnen selbst äußerlichen Maßstäben gemessen werden und zugleich in ihrer Individualität gelten sowie geachtet sein sollen. Mit einer auf Anerkennung ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit reproduzieren inklusive Künstlergruppen die Normativität von Achtung und Missachtung und es erscheint daher sinnvoll, sich von diesen geltenden Leistungskriterien zu emanzipieren. Zudem verhält sich das Ziel, den Künstlerinnen und Künstlern durch Öffentlichkeitsarbeit mehr gesellschaftliche Anerkennung zu verschaffen, rein äußerlich zur Kunstschaffung selbst. Eine stärkere Orientierung an der Kunstproduktion erscheint daher zielführend, schon weil die inklusiven Künstlergruppen selbst immer wieder betonen, dass die Kunst ihr zentrales und wichtigstes Anliegen sei.
Literatur
- Aktion Mensch e. V (2016): Förderbestimmungen der Förderaktion „Noch viel mehr vor“. Bonn: Aktion Mensch [www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/foerderaktion.html, letzter Zugriff: 07.01.2018].
- Bentele, Günter (2016): Nachrichtenfaktoren – Nachrichtenwert. In: Fröhlich, Romy/Szyszka, Peter/Bentele, Günter (Hrsg.): Handbuch der Public Relations: Wissenschaftliche Grundlagen und berufliches Handeln. Mit Lexikon. 3. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 1133.
- Bosse, Ingo (2016): Teilhabe in einer digitalen Gesellschaft – Wie Medien Inklusionsprozesse befördern können [www.bpb.de/gesellschaft/medien/medienpolitik/172759/medien-und-inklusion, letzter Zugriff: 06.01.2018].
- Freie und Hansestadt Hamburg Kulturbehörde (2017): Förderrichtlinie für inklusive Projekte [www.hamburg.de/contentblob/2633852/239551c99cc6583854df38c90b1d939d/data/integrativ-foerderrichtlinien.pdf, letzter Zugriff: 07.01.2018].
- Frerichs, Stefan (2000): Bausteine einer systemischen Nachrichtentheorie: Konstruktives Chaos und chaotische Konstruktionen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
- Hoffjann, Olaf (2013): Vertrauen in Public Relations. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
- Keuchel, Susanne (2017): Ein Spiegel der Gesellschaft. Zukunftsziel „Inklusion“ in den Kultur- und Medienbetrieb [www.kulturrat.de/themen/textezurkulturpolitik/ein-spiegel-der-gesellschaft, letzter Zugriff: 06.01.2018].
- Maskos, Rebecca (2013): Leidmedien – Menschen mit Behinderungen in den Medien. Vortrag an der Universität Hamburg im Rahmen der Ringvorlesung „Behinderung ohne Behinderte?! Perspektiven der Disability Studies“ [www.zedis-ev-hochschule-hh.de/files/maskos_15042013.pdf, letzter Zugriff: 06.01.2018].
- Mecheril, Paul/Plößer, Melanie (2009): Differenz und Pädagogik. In: Andresen, Sabine/Casale, Rita/Gabriel, Thomas/Horlacher, Rebekka/Larcher-Klee, Sabina/Oelkers, Jürgen (Hrsg.): Handwörterbuch Erziehungswissenschaft. Weinheim: Beltz, S. 194-209.
- Meiert, Jens Oliver (2007): Öffentlichkeitsarbeit (PR) kompakt: Von Definition über Ziele bis zu Maßnahmen [www.meiert.com/de/publications/articles/20070905, letzter Zugriff: 06.01.2018].
- Merkt, Irmgard (2012): Kulturelle Bildung, Musik und Inklusion. In: Greuel, Thomas/Schilling-Sandvoß, Katharina (Hrsg.): Soziale Inklusion als künstlerische und musikpädagogische Herausforderung. Aachen: Shaker.
- Radtke, Peter (2007): Behinderung in den Medien [www.zedis-ev-hochschule-hh.de/files/behinderung_in_den_medien_radtke.pdf, letzter Zugriff: 06.01.2018].
- Schmotz, Torsten (2014): Die Wirkung von gemeinnützigen Aktivitäten – Ein wichtiges Argument für Fördermittelanträge [www.blog-foerdermittel.de/2014/02/wirkung, letzter Zugriff: 06.01.2018].
- Schnath, Matthias (2015): Inklusion: Einschluss in den „großen Freiheitsstall“. Zum Stand der Reform der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe. In: Standpunkt: sozial. Hamburger Forum für Soziale Arbeit, 1. Hamburg: Hochschule für Angewandte Wissenschaften, S. 85-98.
[1] Die Begriffe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden in dieser Publikation synonym verwendet.
[2] So fragt zum Beispiel die Hamburger Kulturbehörde (Freie und Hansestadt Hamburg Kulturbehörde 2017: 2) in ihren Förderkriterien für inklusive Kulturprojekte nach der „erwarteten Öffentlichkeitswirkung“ und auch Aktion Mensch e. V. (2016: 21) gibt in den Förderrichtlinien an, zukünftig mehr „öffentlichkeitswirksame Aktionen“ fördern zu wollen.
[3] Günter Bentele (2016: 1133) definiert den Nachrichtenwert als den von „PR- oder journalistischen Kommunikatoren zugeschriebenen Wert, den Ereignisse haben müssen, um für die PR- oder journalistischen Medien als berichtenswert zu gelten.“
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