Die Künstlersozialkasse (KSK) ist vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Künstlersozialversicherungsgesetzes beauftragt und sorgt dafür, dass selbstständige Kulturschaffende und Publizistinnen und Publizisten einen gesetzlichen Sozialversicherung genießen. Lesen Sie im Interview, welche Rolle Inklusion bei der KSK spielt.
Herr Bode, Sie sind neben Ihrer Tätigkeit im Bundesverband Soziokultureller Zentren und der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW im Beirat der Künstlersozialkasse. Können Sie kurz den Aufgabenbereich der Künstlersozialkasse skizzieren?
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Künstlersozialversicherungsgesetzes beauftragt und sorgt demgemäß dafür, dass selbstständige Kulturschaffende und Publizistinnen und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Entsprechend bezuschusst sie die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Den Mitgliedern steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20 %) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 %), die Kunst und Publizistik verwerten. Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Kunstschaffenden und Publizierenden, die erwerbsmäßig selbstständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbstständige. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung der KSK wird die schöpferische Aufgabe von Kunstschaffenden und Publizierenden als wichtig für die Gesellschaft anerkannt.
Welche Rolle spielt das Thema Inklusion in der Künstlersozialkasse?
Nach meiner Kenntnis gar nicht. Ich bin nun seit 23 Jahren im Beirat. Im Widerspruchsausschuss, wo über die Aufnahme und Ausschluss nach Einlegen von Rechtsmitteln der Künstlerinnen und Künstler mitentschieden wird, ist mir bei der darstellenden Kunst (die KSK teilt in vier Bereiche auf: Wort, Musik, bildende Kunst und darstellende Kunst) kein Fall bekannt. Auch im Beirat selbst wurde das Thema nicht diskutiert und es ist in der Regel so, wenn es auch nur ein oder zwei Fälle geben würde, die problematisch sind, würden diese auch diskutiert oder behandelt werden. Das heißt aber nicht, dass es keine Probleme mit der Inklusion aufseiten der Künstlerinnen und Künstler als auch aufseiten der abgabepflichtigen Institutionen gibt. Man weiß es nur nicht.
Wissen Sie, wie sich gegenwärtig die Versicherungssituation von Kulturschaffenden mit Behinderung in der KSK darstellt?
Da gibt es keine Zahlen drüber. Die werden so im Fragebogen nicht erfasst. Da kommt ja das Thema Diskriminierungsverbot zum Tragen, wonach man die Frage nach Behinderung eigentlich nicht stellen darf. Zwei Fragen und Themen stehen hier gegeneinander. Vielleicht sollte mal eine Stichprobenuntersuchung gemacht werden. Und Künstler und Künstlerinnen mit Behinderung sollten animiert werden, in ihren Kreisen zu fragen oder Werbung zu machen oder sich einfach nur zu äußern.
Hätten Sie Vermutungen bezüglich der Bedingungen und Barrieren zur Aufnahme für Kulturschaffende mit Behinderung in die KSK? Was müsste Ihrer Meinung nach geschehen, um bessere Voraussetzungen zur Aufnahme von Kulturschaffenden mit Behinderung in die KSK zu schaffen?
Ich glaube nicht, dass es besondere Barrieren und Bedingungen gibt für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung, in die KSK zu kommen. Konfliktfälle werden die gleichen sein wie bei den Künstlerinnen und Künstlern ohne Behinderung: Berufsanfängerstatus, Künstlereigenschaft, selbstständig oder nicht, zu versteuerndes Einkommen über der Mindestgrenze (ca. 4.000 Euro im Jahr). Bei letzteren könnte es Probleme geben (höhere Betriebsausgaben), die eventuell geändert werden könnten.
Welches Fazit ziehen Sie für sich persönlich nach dem Expertentreffen des Netzwerks Kultur und Inklusion in der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW zum Thema „Arbeitsmarkt“?
Wesentlich wäre jetzt, Daten über Künstlerinnen und Künstler auf Stand zu bringen, die jeweiligen Probleme zu benennen und daraus die Schlussfolgerungen ziehen, wo und an welcher Stelle (Gesetzesänderungen, Praxisverbesserungen, Institutionen sensibilisieren u. a.) Handlungsbedarf besteht. Erst dann aktiv werden und nicht mit Schnellschüssen Dinge festzurren, die nichts bringen.
Das Gespräch führte Susanne Keuchel.