Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert im Artikel 24 „Bildung“ den gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung für Menschen mit Behinderung. Artikel 30 „Teilhabe am kulturellen Leben“ verpflichtet die Vertragsstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und für eigene Berufskarrieren und Selbstermächtigung zu nutzen; nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
Weiterlesen Birgit Jank: Künstlerische Hochschulen: Umsetzung der UN-BRK-Strukturen, Konzepte, Barrieren. Arbeitsergebnisse Workshop 1UN-BRK
Günther Möhlig: Aktion Musiker für Musiker im Einsatz (AMME) - Entwicklungshilfe für angehende Musikerinnen und Musiker
Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht im § 30 Abs. 2 davon, den Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potential zu entfalten …
Weiterlesen Günther Möhlig: Aktion Musiker für Musiker im Einsatz (AMME) - Entwicklungshilfe für angehende Musikerinnen und MusikerSusanne Düwel: Statement der Kommunen in Nordrhein-Westfalen
Aufgabe von Politik ist es, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung am kulturellen Leben sowie an Erholung, Sport und Freizeit gleichberechtigt teilhaben können. So bestimmt es Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), der Deutschland 2009 beigetreten ist.
Weiterlesen Susanne Düwel: Statement der Kommunen in Nordrhein-WestfalenIrmgard Merkt: Kultur und das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen"
Deutschland hat das „Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“am 30. März 2007 unterzeichnet und am 24. Februar 2009 ratifiziert. Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, abgekürzt meist UN-BRK, hat Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft, fordert sie doch von den Staaten die aktive Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, einer Gesellschaft also, die all ihren Mitgliedern auf der Basis der Menschenrechte die gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht.
Weiterlesen Irmgard Merkt: Kultur und das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen"