Das Netzwerk Kultur und Inklusion befasst sich seit Jahren mit der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in künstlerischen und kulturellen Feldern – eine Fragestellung, die auch an Kunst- und Musikhochschulen Relevanz besitzt. Auf die Rahmenbedingungen einerseits sowie andererseits die verschiedenen Aspekte der Thematik an den Hochschulen soll im Folgenden eingegangen werden.
Weiterlesen Thomas Grosse: Inklusion an Kunst- und Musikhochschulen aus Sicht einer HochschulleitungMusikhochschule
Robert Wagner: Inklusive Musikpädagogik – eine Zukunftsaufgabe für Musikschulen und Musikhochschulen
Das Recht auf Teilhabe aller Menschen an (musischer) Bildung hat durch das Bekenntnis vieler Staaten (Deutschland 2009) zur Inklusion eine klare und eindeutige Grundlage. Die Gesellschaften verpflichten sich schrittweise, die in der UN-Behindertenrechtskonvention benannten Ziele der Inklusion umzusetzen und allen Menschen ihnen gemäße barrierefreie Wege hin zu deren individuell formulierten Zielen anzubieten.
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